Habe heute folgende Stellungnahme erhalten:
"Wir bieten bei be quiet! in Deutschland den 48-h-Vor-Ort-Austausch für Endverbraucher an. Meldet sich ein Endanwender bei uns, fragen wir nach dessen Namen und Anschrift wie auch der Übermittlung des Kaufbeleges per Fax oder Mail, wie auch das be quiet! Netzteilmodells.
Anschließend wird die Anschrift in unserem Warenwirtschafts-System erfasst, so dass unsere Logistikabteilung noch am selben Tag per DHL Kurierdienst das neue Netzteil wie auch einen Abholauftrag initiiert mit dem die Neuanlieferung bzw. Abholung des reklamierten Netzteils vorgenommen wird.
Die Nachfrage nach der Seriennummer eines be quiet! STRAIGHT POWER Netzteils erfolgt unsererseits nicht, da die STRAIGHT POWER Linie erst im August 2006 neu zur Auslieferung kam und somit jegliche Reklamationen innerhalb der 3-jährigen Garantiefrist liegen.
Mein Kollege Herr Schulz hat auf Rücksprache eine Aussage, wie die im Foreneintrag genannte, nicht getroffen. Wir bekommen über entsprechende Vereinbarungen mit unseren Kunden in Deutschland als auch von Endverbrauchern Netzteile zurück.
Insbesondere bei be quiet! prüfen wir jeden Rückläufer noch einmal durch unseren Service durch um möglichen Defekten auf den Grund zu gehen. Dabei stellen wir fest, dass bis zu 30% der retournierten Modelle gar keinen Defekt aufweisen, sondern andere Fehlerursachen für ein nicht laufendes System vorgelegen haben müssen.
Bezugnehmend auf eine mögliche Verzögerung bei der Abwicklung von Serviceaufträgen kann es sein, dass wir kurzzeitig für 2-4 Tage im Februar 2007 einen Lieferverzug hatten. Dieser betraf jedoch nur die Neuauslieferung und in keinem Fall den Service.
Für den Vorab-Austausch hatte unser Kundendienst auf nächst höhere Wattklassen der STRAIGHT POWER Linie zurückgegriffen um die von uns geboten 48 h Vor-Ort-Austauschfrist für den Servicefall einzuhalten. "
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