
(-ms-) Wer im Internet bei einem Online-Händler auf ein außergewöhnliches Angebot trifft, kann nicht erwarten den Artikel auch zu dem angebotenen Preis zu erhalten. Wie in einer Meldung von
n-tv.de berichtet wird, gab es bei einem großen Online-Händler versehentlich ein Notebook für 20,- Euro zu kaufen. Kurz nach Bemerken des Fehlers stornierte der Händler alle Bestellungen für dieses Produkt. Laut geltendem Recht ist dieser Vorgang zulässig, da der Händler nach dem BGB einen Erklärungsirrtum geltend machen kann. Dies ist der Fall wenn Preisangaben zum Beispiel aufgrund eines Fehlers im Shopsystem zu stande kommen. Der Käufer hat somit keinen Anspruch auf Verkauf der Ware zu dem ursprünglichen Preis.
Quelle: n-tv