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Landgericht Köln erklärt Telekom-Drosselung für unzulässig

Für die Telekom und ihre Pläne der Drosselung der Internetgeschwindigkeit beim Überschreiten einer bestimmten Volumen-Grenze sieht es im Moment schlecht aus, zumindest nach dem neusten Urteil des Landgericht Kölns. Dieses untersagt nämlich den Anbietern das Drosseln der Internetgeschwindigkeit, falls der Verbraucher eine Flatrate besitzt.

Diese suggeriert nämlich, dass für einen bestimmten Preis eine bestimmte Geschwindigkeit geliefert wird und es sei nicht mit weiteren Einschränkungen zu rechnen, so das Gericht. Da sich die Telekom dieses Urteil wohl nicht ohne Weiteres gefallen lassen wird, sind auch verschiedene Schritte ihrer möglich. Zum einen könnte die Telekom bei ihren „Flatrates“ eine große Bemerkung hinzufügen, dass die Internetgeschwindigkeit ab einem gewissen Volumen gedrosselt wird, zum anderen könnte sie auch eine Umbenennung von Flatrate zu beispielsweise Volumentarife vornehmen, um dem Urteil entgegen zu wirken.

Das Urteil könnte auch Auswirkungen bei den mobilen Flatrates haben, da diese ja auch eine Drosselung der Geschwindigkeit vornehmen, obwohl sie mit dem Namen Flatrate beworben werden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Landgericht Köln zwar einen Schritt gegen die Drossel-Pläne der Telekom unternommen hat, ob dieser auch Wirkung zeigt muss sich allerdings noch herausstellen. 

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Quellen:
standard_avatar_apc Redaktion

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