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Dell Venue 8 Pro und Venue 10 Pro Tablets vorgestellt

Windows-10-Tablets mit 2-in-1-Tastatur

Dell hat die Windows-10-Tablets Dell Venue 8 Pro und Dell Venue 10 Pro der 5000er-Serie vorgestellt. Neben Microsofts neuem Betriebssystem sind die Geräte auch unter anderem mit 2-in-1-Tastaturen und Intel-Prozessoren ausgestattet.

Die Tablets sollen mit einem sowohl dünnen als auch leichten und handlichen Design ausgestattet sein, Käufer stehen außerdem vor der Wahl zwischen einem 8-Zoll- und einem 10,1-Zoll-Gerät. Die kompaktere Variante, das Dell Venue 8 Pro, ist wahlweise mit einem HD- (1.280 x 800 Pixel) und einem Full-HD-Touchscreen (1.920 x 1.200 Pixel) bestückt, das Dell Venue 10 Pro ist standardmäßig mit der Full-HD-Variante ausgestattet. Ausreichende Rechenpower soll durch Intel Atom Prozessoren gewährleistet sein. Wenn wir nicht gerade mit dem Tablet auf dem Sofa liegen und Games spielen oder Filme schauen, können wir das Tablet mit der ansteckbaren 2-in-1-Tastatur im Handumdrehen in ein Notebook verwandeln. So können das Dell Venue 8 Pro und das Dell Venue 10 Pro auch für den Büroalltag oder studentische Arbeiten verwendet werden.

Venue 8 Pro 5000 Series Windows Tablet Venue 10 Pro 5000 Series Tablet with Keyboard

Die Tablets sind außerdem mit speziellen Lösungen zur Verschlüsselung von Daten sowie der Wacom-Technologie zur genaueren Touchpen-Eingabe ausgestattet und lassen sich per NFC (Near Field Communication) mit Bluetooth-Lautsprechern und ähnlichen Geräten koppeln. Zu den Preisen ist bislang nichts genaues bekannt, als Verkaufsstart gibt Dell den November 2015 an.

 

 

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Redakteur Robin im grünen Pulli Robin Cromberg

... studiert Asienwissenschaften und Chinesisch an der Universität Bonn und ist als Redakteur hauptsächlich für die Ressorts der Eingabe- und Audiogeräte bei Allround-PC.com zuständig, schreibt aber auch über Produktneuheiten aus vielen anderen Bereichen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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