Hardware der Microsoft HoloLens enthüllt

Intel Atom X5 SoC befeuert Microsofts Augmented Reality-Brille

Bisher war nicht genau bekannt, welche Hardware bei Microsofts Augmented Reality-Brille HoloLens verbaut ist. Die Webseite WindowsCentral hat die Daten jetzt mit Hilfe eines Programms auslesen können.

Die Webseite WindowsCentral hat sich die Mühe gemacht und auf Microsofts HoloLens das Programm AIDA64 Mobile installiert, um herauszufinden, welche Hardware bei Microsofts Augmented Reality-Brille verbaut ist. Dem Programm zufolge ist ein Intel Atom X5-Z8100 SoC verbaut. Dieser besitzt vier Rechenkerne, die mit 1,04 Gigahertz takten. Der Arbeitsspeicher ist zwei Gigabyte groß und grafische Anwendungen werden von einer HoloLens Graphics Grafikeinheit berechnet. Zu dieser sind leider nahezu keine Informationen bekannt, außer zum Grafikspeicher, der rund 114 Megabyte groß ist. Dazu gesellen sich 980 MB Shared Memory.

Microsoft HoloLens - BrilleDie Microsoft HoloLens reichert die Umgebung mit virtuellen Inhalten an und wird dazu von einem Intel Atom SoC befeuert

Im Gegensatz zu Virtual Reality-Brillen, wie der Oculus Rift oder HTC Vive, benötigt die HoloLens keinen angeschlossenen Rechner, der die Berechnungen übernimmt. Stattdessen wird die Umgebung mit Kameras analysiert und mit virtuellen Inhalten angereichert. Die Kameras lösen mit 2,4 und 1,1 Megapixel auf. Der 16,5-Wh-Akku soll für Laufzeiten von rund fünf Stunden sorgen.

Microsoft HoloLens - Minecraft DemoEs soll unter anderem möglich sein, Spielewelten, wie von Minecraft, in der echten Umgebung darzustellen

Aktuell ist die Microsoft HoloLens lediglich als Developer Kit erhältlich, das 3.000 US-Dollar kostet. Mit Angaben zu einem möglichen Erscheinungsdatum hält sich Microsoft bisher zurück.

Mit * markierte Links sind Affiliate-Links. Mit dem Kauf über diesen Link erhalten wir eine Verkaufsprovision, ohne dass du mehr bezahlst.

Quellen:
Niklas Ludwig Niklas Ludwig

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

^