.l86931 Anzeige
.l86931 .l86931

HTC Vive Nachfolger vielleicht schon zur CES 2017

Gerüchte um 120 Hz, UHD und Tpcast

HTCs VR-Brille Vive ist seit weniger als einem Jahr erhältlich. Trotzdem kursieren bereits Gerüchte im Netz, die besagen, dass ein Nachfolger auf der CES 2017 im Januar vorgestellt werden könnte.

Die in Taipeh ansässige Nachrichtenagentur Central News Agency hat eine Meldung veröffentlicht, die besagt, dass eine HTC Vive 2 im Rahmen der CES 2107 in Las Vegas vorgestellt würde. Ein offizielles Statement seitens HTC gibt es hierzu noch nicht.

Aus der Meldung gehen mehrere technische Daten wie hoher auflösende Bildschirme mit 120 anstelle von 90 Hertz hervor. Zudem soll auch das lästige Kabel nicht mehr zwingend benötigt werden, weil eine drahtlose Datenübermittlung möglich sei. Insgesamt erscheinen all diese Informationen allein kein größeres Problem darzustellen, weil sie alle bereits in anderen Produkten platzgefunden haben oder angekündigt worden sind. Die kabellose Datenübertragung wird HTC sehr wahrscheinlich mit Tpcast einführen. Auch UHD-Panels für jedes Auge sind bereits im Umlauf. Acers Starbreeze arbeitet mit solchen Displays, jedoch nur mit 90 Hertz.

Ob es aber schon möglich ist, all diese Technologien zu vereinen, ist mehr als fragwürdig. Der Knackpunkt besteht dabei besonders in der Akkulaufzeit. Tpcast ermöglicht aktuell rund 90 Minuten Betrieb. Der enorme Informationszuwachs mit dem Wechsel auf zwei UHD-Panels mit jeweils 2.560 x 1.440 Pixeln und der Steigerung von 90 auf 120 Hertz würde die Technologie weiter in der Akkulauzeit beschneiden. Die Installation eines größeren Akkus ist zwar in gewisser Weise denkbar, würde den Tragekomfort jedoch deutlich verschlechtern. Somit ist nicht davon auszugehen, dass ein solches Produkt für den Mainstream erscheinen wird. Denkbar ist jedoch ein Produkt für den kommerziellen Nutzen. Schließlich sind VR-Brillen schon lange nicht mehr nur für Gamer interessant.

Mit * markierte Links sind Affiliate-Links. Mit dem Kauf über diesen Link erhalten wir eine Verkaufsprovision, ohne dass du mehr bezahlst.

Quellen
Niklas Schäfer

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

^