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Drohne verursacht Verkehrsunfall auf der A99

Pilot meldet sich nach Aufruf der Polizei

Am Samstag, den 28. Januar, ist eine privat gesteuerte Drohne mit einem Kraftfahrzeug auf der Autobahn 99 bei Germering kollidiert. Die 49 jährige Frau konnte dem Flugobjekt leider nicht mehr ausweichen, sodass ein Sachschaden nicht zu vermeiden war.

Nach Berichten der Münchener Zeitschrift Merkur sei am 29. Januar eine Drohne auf der Bundesautobahn gelandet, nachdem der Pilot die Kontrolle über diese verloren habe. Beim Unfall kam es lediglich zu Sachschäden, der 1,2 Kilogramm schwere Quadcopter des Herstellers DJI sei dabei komplett zerstört worden. Das aufgenommene Videomaterial konnte jedoch vollständig gesichert werden. Nachdem die Polizei den genauen Startpunkt zurückverfolgt hatte, ist ein Aufruf gestartet worden. Der 51 jährige Pilot hat sich unverzüglich gemeldet, ihm steht nun eine Geldstrafe bevor, da er gefährlich in den Straßenverkehr eingegriffen hat.

Dass Drohnen Unfälle mit Kraftfahrzeugen verursachen, findet seinen Weg in die Medien nur sehr selten. Hingegen lesen wir sehr häufig darüber, dass solche Geräte regelmäßig in die Nähe von Flugzeugen geraten. Ebenfalls in München hat eine solche Drohne den Flugverkehr gefährdet, indem sie einen Airbus der Lufthansa im August 2016 nur knapp verfehlte. Gut ein Jahr zuvor kam ein Quadcopter einem Flugzeug, das den Flughafen Warschau angepeilt hat, ziemlich nah.

Die amerikanische Behörde für Flugsicherheit FAA zeichnet entsprechende Vorfälle auf und möchte notwendige Maßnahmen ergreifen. Schon heute besteht dort die Pflicht, unbemannte Fluggeräte zu registrieren. Auch hier in Deutschland erwartet uns eine solche Vorschrift. Mitte Januar hat das Bundeskabinett beschlossen, dass Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm mit einem Schild versehen sein müssen, das den Piloten und seine Anschrift verrät. Dazu kommt, dass eine Flughöhe von über 100 Metern nur noch auf Modellflugplätzen gestattet ist.

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Quellen
Niklas Schäfer

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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