Neue Studie zum Thema: Abgaben auf IT-Geräte

Eine repräsentative Studie von TNS Infratest im Auftrag des Hightech-Verbandes BITKOM hat ergeben, dass hohe Kopierabgaben auf IT-Geräte ungerechtfertigt sind.

Aufgrund der Forderungen einiger Verwertungsgesellschaften Abgaben auf PCs und Multifunktionsgeräte einkassieren zu dürfen hat der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. diese Studie in Auftrag gegeben.

"Fazit: IT-Geräte mit Kopierfunktion werden nur selten dazu verwendet, urheberrechtlich geschütztes Material zu vervielfältigen. „Der Anteil urheberrechtlich relevanter Kopiervorgänge liegt bei den meisten Geräten deutlich unter zehn Prozent“, sagte BITKOM-Präsidiumsmitglied Uli Holdenried. Untersucht wurde die Nutzung von PCs, Scannern, Druckern, Fax- und Multifunktionsgeräten sowie Kopierern. Die Ergebnisse resultieren aus detaillierten Tagebüchern, die knapp 7.000 Anwender zwei Wochen lang geführt haben."

So beziehen sich nur 8 Prozent der privaten Kopiervorgänge mit Hilfe von PCs auf urheberrechtlich geschützte Inhalte. Die meisten davon werden von einigen Gerichten und Wissenschaftlern als nicht abgabenpflichtig bewertet. Berücksichtigt man dies, ist bei PCs nicht einmal jeder hundertste Kopiervorgang abgabenrelevant. Für die Abgabenhöhe entscheidend ist auch, dass die Anwender ihre PCs überwiegend zu anderen Zwecken als zum Kopieren nutzen – etwa, um Dokumente zu erstellen oder Fotos zu bearbeiten.

Mehr zu dem Thema gibt es hier.

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