Streit um gebrauchte Softwarelinzenzen
Der Softwarekonzern Microsoft hat eine Einstweilige Verfügung gegen den Gebrauchtsoftware-Händler Usedsoft erwirkt. Der Softwarehändler hatte behauptet, dass der Handel mit gebrauchter Software rechtmäßig abgesichert sei und sich dabei auf Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) und der Hamburger Gerichte bezogen.
Folgende Aussagen sollen von dem Händler gemacht worden sein, die jetzt als unzulässig erklärt wurden: "Standard-Software darf weiter veräußert werden. Dies wurde u.a. vom Bundesgerichtshof und von Hamburger Gerichten ohne Wenn und Aber bestätigt: Rechtliche Grundlage des Software-Gebrauchthandels ist der Erschöpfungsgrundsatz im deutschen Urheberrecht." "Der Erschöpfungsgrundsatz ist zwingendes Recht, das nicht vertraglich ’abbedungen' werden kann, d.h.: Entgegenstehende Lizenzbedingungen der Hersteller sind bei Eintritt der Erschöpfung in diesem Punkt unwirksam."Microsoft hatte sich in diesem Fall an das Landgericht München gewandt und den Fall für sich entschieden. Die von Usedsoft als Argumentationsbasis verwendeten Urteile bezogen sich in Wirklichkeit vielmehr auf den einzelnen Vertrieb von OEM-Lizenzen, als auf den Verkauf von gebrauchter Software. Auch ein zweites Verfahren in dem es um das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ging, hatte nichts mit dem jetztigen Thema zu tun. Die Einstweilige Verfügung ist eine vorläufige Entscheidung, die ohne mündliche Verhandlung ergangen ist und gegen die noch Widerspruch eingelegt werden kann.Weitere Informationen finden Sie hier.
- Anmelden oder Registrieren um Kommentare zu schreiben
Druckversion







