Erfolgreiche Klage gegen die GEZ

Seit einiger Zeit ist es in Deutschland Pflicht, seinen internetfähigen Computer bei der GEZ anzumelden, wenn dieser als zweit oder erst Rundfunkgerät im Haushalt vorhanden ist.

Die Idee dahinter ist die, dass jeder Computer mit Internetzugang theoretisch in der Lage ist, über einen Web-browser auf den Inhalt der öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rundfunksender zuzugreifen. Wie unsere Kollegen von ComputerBase berichten, klagte nun ein Rechtsanwalt erfolgreich gegen die GEZ. Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied in diesem Fall, dass die Gebühr einen Widerspruch mit dem Grundrecht auf Informationsfreiheit darstellen würde. Die GEZ-Gebühr für internetfähige Computer schränke dieses Recht laut dem Gerichtsbeschluss ein. Außerdem wurde von dem Gericht erfasst, dass ein Computer nicht ausschließlich für den Empfang von Rundfunk konzipiert ist, ganz im Gegensatz zu Radio und TV. Weiter noch sei es eher unwahrscheinlich, dass der Empfang von Rundfunk ein Anschaffungsgrund für einen Computer ist. Weitere Informationen finden Sie hier.

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Quelle: ComputerBase
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