Dem Uploader „Hologramm“ werden von der Staatsanwaltschaft Dresden gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen. Bei der Durchsuchung soll der verdächtigte Uploader sich kooperativ und geständig gezeigt haben, außerdem wurden Rechner und diverse Speichermedien sichergestellt. Diese werden dann von den Ermittlern ausgewertet und klassifiziert. Nachdem der Uploader die Seite kino.to im Jahr 2011 nicht mehr bedienen konnte, soll er weitere aktive illegale Streaming- und Download-Plattformen weiterhin mit Material beliefert haben.
Die Staatsanwaltschaft Dresden leitet weiterhin die Ermittlungen in diesem Fall, welche zu einer 4-jährigen Haftstrafe des Gründers geführt haben. Diese Ermittlungen und der Strafantrag richten sich nun auch an den Uploader „Hologramm“ von Kino.to.
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Quellen:- ComputerBase
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