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HIS präsentiert zwei neue Grafikkarten für den Gaming- sowie Officebereich

HIS liefert zwei Einsteiger-Grafikkarten für den Gaming- und Office-Bereich. Sowohl die Radeon R7 250 iCooler 1GB GDDR5 als auch ihre kleine Schwester, die R7 240 iCooler 2GB DDR3 sollen durch niedrige Preise, hohe Leistung und niedrigen Stromverbrauch überzeugen. 

 

 Beide Karten werden vollständig über das Mainboard mit Storm versorgt, ein extra Stromanschluss wird nicht benötigt. Hinzu kommt noch die sehr niedrige Leistungsaufnahme von 50 Watt bei der HIS R7 250 iCooler 1GB GDDR5 und 40 Watt bei der kleinen Schwester HIS R7 240 iCooler 2GB GDDR3. Der extrem Stromsparende Idle-Modus und die ZeroCore- und PowerTune-Funktionen dämmen den Stromverbrauch zusätzlich ein.
Die HIS R7 250 und die kleinere HIS R7 240 können Einsteigerbedürfnisse mit 384 und 320 Stream-Prozessoren völlig decken, dank des Oland-Chips von AMD lassen sich die Taktraten auf 1050 beziehungsweise 780 MHz boosten.

HISR7-250-F1

Obwohl die Karten sich vor allem an Einsteiger richten, bleibt der Nutzer dank Unterstützung für zwei Monitore und PCI-Express 3.0 sowie einer implementierten DirectX 11.1-Schnittstelle über längere Zeit gut ausgerüstet.
Im Multimediabereich können sich sowohl R7 250 als auch R7 240 dank 3D-Features, 7.1 Surround-Direktausgabe über den HDMI-Ausgang und Videoprozessor gut behaupten, zudem sind beide Grafikkarten Quad-HD-Ready.

Preis und Verfügbarkeit:

HIS R7 250 iCooler 1GB GDDR5 für 74,90 Euro
HIS R7 240 iCooler 2GB GDDR3 für 59,90 Euro
Beide Karten sind ab sofort im Fachhandel erhältlich.

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Quellen
Redakteur Robin im grünen Pulli Robin Cromberg

... studiert Asienwissenschaften und Chinesisch an der Universität Bonn und ist als Redakteur hauptsächlich für die Ressorts der Eingabe- und Audiogeräte bei Allround-PC.com zuständig, schreibt aber auch über Produktneuheiten aus vielen anderen Bereichen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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