Das Internet vergisst niemals – so hieß es zumindest bislang. Nach dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs im Mai dieses Jahres lässt sich diese Aussage nur noch bedingt unterschreiben. Natürlich sind die Verzeichnisse des Internets nach wie vor nahezu unerschöpflich, jedoch können europäische Mitbürger von Suchmaschinen wie Google erwarten, dass bestimmte Suchergebnisse nicht mehr aufgelistet werden dürfen. Sollten also die Persönlichkeitsrechte weiterhin verletzt werden, darf der EU-Bürger die Datenschutzbehörde zu Hilfe holen oder gar rechtliche Schritte einleiten.
Gut zwei Wochen nach dem Beschluss des EuGH, der erst Mitte Mai verabschiedet wurde, arbeitet Google bereits an der bestmöglichen Anpassung an diese neuen Gegebenheiten. Nach aktueller Information soll ein öffentliches Formular es dem EU-Bürger ermöglichen, unerwünschte Daten aus der Google-Datenbank zu löschen. Was die Mehrheit jedoch nicht weiß: Suchmaschinen stehen nun vor einem schwierigen Gesetzeskonflikt, da neben dem „Recht auf das Vergessenwerden“ auch das Informationsrecht der Öffentlichkeit eine prägnante Rolle spielt.
Um kommende Entscheidungen so ökonomisch wie Möglich zu fällen hat Google einen Ausschuss mit durchaus prominenter Besetzung aufgestellt: Fachmann für UN-Sonderberichterstattung, Frank La Rue sowie Spaniens EX-Datenschutz-Experte José Luis Pinar sollen neben Spezialisten aus bekannten Hochschulen wie Oxford und Leuven von nun an wichtige Entscheidungen treffen. Zudem wird auch der ehemalige CEO Eric Schmidt in Zusammenarbeit mit Jimmy Wales ein Wörtchen mitzureden haben. Wem letzter Name nichts sagt, dem kann das Impressum von Wikipedia möglicherweise auf die Sprünge helfen, da Mr. Wales als Gründer der Enzyklopädie bekannt wurde.
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Quellen:Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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