Samsung präsentiert die GALAXY Camera 2 (GC200), eine Smart Camera, die Fotografen durch Verwendung des Android 4.3-Betriebssystems eine Vielzahl von nützlichen Funktionen zu bieten hat, angefangen beim Zugriff auf den Samsung App Store und den Google Play Store und damit auch auf Bildbearbeitungs-Apps und Fotonetzwerke wie Instagram.
Mit dem 21-fachen optischen Zoom, optischer Bildstabilisation, dem 16-Megapixel-BSI-CMOS-Sensor sowie einer maximalen Lichtempfindlichkeit von ISO 3200 gelingen selbst Laien die schönsten Bilder. Dank dem integrierten 1,6-GHz-QuadCore-Prozessor, 2 GB Arbeitsspeicher und dem Bildbearbeitungsprogramm „Photo Wizard“ lassen sich die Aufnahmen zudem unterwegs und schon wenige Sekunden nach dem Betätigen des Auslösers nach belieben bearbeiten und anschließend in der Dropbox speichern. Dort erhält der Kunde nämlich für bis zu zwei Jahre 50 GB kostenlosen Speicherplatz.
Sämtliche Funktionen der GALAXY Camera 2 lassen sich gut übersichtlich auf dem HD Super Clear Touch LCD mit 12,2 cm Bildschirmdiagonale bedienen, die wichtigsten Funktionen verfügen sogar über eine Sprachsteuerung.
Videos lassen sich in Full-HD-Auflösung (1080p) aufzeichnen und mit dem „Movie Wizard“ schneiden und bearbeiten, auch Zeitlupenaufnahmen sind mit 120 Bildern pro Sekunde möglich.
Smart Camera 3.0 bietet Fotografen diesmal 28 „Smart-Modi“ für jedes erdenkliche Szenario, bei Unentschlossenheit hilft die Funktion „Smart Modus Vorschlag“ bei der Wahl. Neben dem teilen auf Instagram, Flickr oder anderen sozialen Netzwerken verfügt die GALAXY Camera 2 auch über die NFC-Funktion „Tag & Go“, mit der sich nach dem Berühren eines NFC-fähigen Tablet oder Smartphone Fotos und Videos automatisch per Photobeam an das jeweilige Gerät verschicken lassen können.
Die Samsung GALAXY Camera 2 GC200 ist ab Februar in schwarz oder weiß zu einem Preis von 449 Euro erhältlich.
Quellen- Pressemitteilung
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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