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Samsung Galaxy Note 10.1 (2015) indirekt bestätigt

Tablet wird in Watch On-App gelistet

Bisher hat Samsung das Galaxy Note 10.1 (2015) nicht offiziell angekündigt. Einträge in verschiedenen Apps, darunter die Watch On-App, bestätigen jedoch, dass das Tablet allem Anschein nach existiert. Möglicherweise plant Samsung die Veröffentlichung noch für dieses Weihnachtsgeschäft.

Das Samsung Galaxy Note 10.1 (2015) wurde bisher in drei Apps entdeckt: Watch On, Galaxy 11 Shooting Shooter und Galaxy 11 Kanone Shooter. In diesen Apps wird es unter dem Punkt der unterstützen Geräte gelistet. Da ein Nachfolger der 2014er Version des Galaxy Note 10.1 schon etwas länger auf sich warten lässt, könnte eine baldige Ankündigung also kurz bevorstehen. Zu den Spezifikationen ist bisher leider nichts bekannt. Wir vermuten jedoch, dass das 10-Zoll-Display wie beim Vorgänger mit 2.560 x 1.600 Pixeln auflösen wird.

Samsung Galaxy Note 10.1 (2015) App AuflistungDas Samsung Galaxy Note 10.1 (2015) wird in der Watch On-App gelistet

Da das Galaxy Note 4 mit dem Snapdragon 805-SoC ausgestattet wurde, könnte dieser wohlmöglich auch im Note 10.1 zum Einsatz kommen. Bei der 2014er Version kam bereits ein Snapdragon-Prozessor für die LTE-Variante zum Einsatz. Für die WLAN-Version könnte Samsung auf den neuen Exynos 7 Octa-Core-SoC zurückgreifen. So wurde es zumindest bei der 2014er Version gehandhabt. Zu einem Note-Produkt gehört natürlich ein S Pen, der wohl wie das Note 4 über 2048 Druckstufen verfügt. Fraglich ist hingegen, ob Samsung noch auf Android 4.4.4 (Kitkat) setzt und ein baldiges Update auf Android 5.0 (Lollipop) nachreichtoder das Tablet gleich mit der neusten Version ausgestattet wird.

Quellen
Niklas Ludwig Niklas Ludwig

...ist stellvertretender Chefredakteur und zeichnet sich insbesondere für die Tests der Hardwarekategorie verantwortlich und füttert den APC-YouTube Kanal mit neuen Videos zu allerlei Produkten. Stehen keine größeren Hardwaretests an, widmet er sich Produkten der Consumer Electronics-Welt und fühlt neuen Lautsprechern, Kopfhörern oder mobilen Geräten auf den Zahn.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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