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Samsung Galaxy S5 mini soll 4,8-Zoll-Display erhalten

Erste Gerüchte besagten, dass das Samsung Galaxy S5 mini ein 4,5 Zoll großes Display erhalten solle. Nun ist zum GFX-Benchmark ein Ergebnis aufgetaucht, dass das Model Samsung SM-G800H zeigt, mit dem das S5 mini bereits mehrmals in Verbindung gebracht wurde. Die abgebildeten Spezifikationen widersprechen zum Teil den bisherigen Gerüchten: So scheint das Display mit 4,8 Zoll deutlich größer auszufallen als bisher gedacht.

Im Gegensatz zum Galaxy S5 schrumpft nicht nur die Größe des Displays – auch die Auflösung wird von 1.920 x 1.080 Bildpunkten auf 1.280 x 720 Bildpunkte reduziert. Im Inneren werkelt laut des Benchmark-Ergebnisses ein Vierkerner, der jedoch schwächer ausfällt als im Flaggschiff. Jeder Kern des Snapdragon 400 SoC taktet mit 1,4 GHz Taktfrequenz und kann auf insgesamt 1,3 GB Arbeitsspeicher zurückgreifen, die Grafikeinheit stammt vom Typ Adreno 305.

Samsung Galaxy S5 mini GFX BenchDie Auflösung der Kamera wird mehr als halbiert und schrumpft von 16 auf 7 Megapixel. Videos kann die rückseitige Kamera ebenso wie ihr Pendant auf der Vorderseite in Full HD aufnehmen, wobei die vorderseitige Kamera Fotos lediglich mit 2 Megapixel aufnimmt. Als Betriebssystem kommt wie beim großen Bruder, dem Galaxy S5, Android 4.4.2 KitKat zum Einsatz, das erneut mit aktueller TouchWiz-Oberfläche versehen wird. Ebenso wahrscheinlich erscheint es, dass das S5 mini vor Wasser und Staub nach IP67 geschützt sein wird. Mit der offiziellen Ankündigung wird im Juni gerechnet.

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Quellen


Niklas Ludwig Niklas Ludwig

...ist stellvertretender Chefredakteur und zeichnet sich insbesondere für die Tests der Hardwarekategorie verantwortlich und füttert den APC-YouTube Kanal mit neuen Videos zu allerlei Produkten. Stehen keine größeren Hardwaretests an, widmet er sich Produkten der Consumer Electronics-Welt und fühlt neuen Lautsprechern, Kopfhörern oder mobilen Geräten auf den Zahn.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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