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Sony ändert Marktstrategie, Daten des Xperia Z4 geleakt

Sony möchte mehr Qualität statt Quantität, beginnend mit dem Xperia Z4

Erst vor etwas mehr als einem Monat haben wir euch auf der IFA die neue Xperia Z3-Familie von Sony vorgestellt, nun sind bereits erste Spezifikationen zum Nachfolger Xperia Z4 geleakt worden. Zu früh? Dieser Meinung scheint sich der Hersteller nun selbst anzuschließen, denn angeblich will sich Sony in Zukunft von halbjährlichen Releases verabschieden, und seine Flaggschiff-Modelle stattdessen in größeren zeitlichen, aber dafür auch technischen Abständen veröffentlichen.

 Den Quellen zufolge soll das Xperia Z4 2015 erscheinen, und in einigen Teilbereichen erstmals frischen Wind bringen. Der interne Speicher der Vorläufer lag stets bei 16 Gigabyte, Sony soll diesen nun auf 32 GB für das Z4 erhöhen. Auch die Kamera erhält seit langem wieder ein Upgrade, hier verbaut der japanische Hersteller nun einen gekrümmten Exmor RS CMOS Sensor. Das Xperia Z4 soll zudem erstmals LTE Cat.6 und Bluetooth 4.1 unterstützen. Angetrieben wird das kommende Flaggschiff den Angaben zufolge von einem Snapdragon 810 Vierkernprozessor mit 2,8 GHz und 4 GB RAM-Speicher. 

Das Display des Z4 wird angeblich mit 5,5 Zoll Bildschirmdiagonale etwas größer als das aktuelle Flaggschiff Z3 ausfallen, aber eine QHD-Auflösung von 2560 x 1440 Bildpunkten besitzen.

Sowohl Preis als auch Verfügbarkeit des Xperia Z4 sind bisher unbekannt, das Smartphone soll allerdings Sonys einziges Flaggschiff für 2015 werden.

Hier seht ihr noch einmal unser Video zur Z3-Familie von der IFA 2014:

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Quellen:
Redakteur Robin im grünen Pulli Robin Cromberg

... studiert Asienwissenschaften und Chinesisch an der Universität Bonn und ist als Redakteur hauptsächlich für die Ressorts der Eingabe- und Audiogeräte bei Allround-PC.com zuständig, schreibt aber auch über Produktneuheiten aus vielen anderen Bereichen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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