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Weitere Bestätigung für Existenz des Nexus 9

Die amerikanische Federal Communications Commission (FCC) hat das Google Nexus 9 zertifiziert, das von HTC gefertigt wird, und somit seine Existenz bestätigt. Zuvor hat bereits NVIDIA in einer Patentklage das Nexus 9 bestätigt, da dieses mit dem Tegra K1 SoC ausgestattet sein soll.

Neben der Zertifizierung durch die FCC soll ein auf @upleaks aufgetauchtes Foto ein weiteres Indiz für das Nexus 9 liefern. Im Gegensatz zur bestätigten Zertifizierung gibt es jedoch keine Gewissheit, ob das Bild authentisch ist. Es ist allerdings erkenntlich, dass das Nexus 9 von seiner Form her sehr quadratisch ausgelegt ist. Bisher wurde davon ausgegangen, dass es wie das HTC One M8 über ein Alumimium-Unibody verfügen wird. Das Foto legt jedoch offen, dass HTC auf ein Gehäuse mit einer matten Kunststoff-Rückseite setzt. Die Spezifikationen sind bisher ebenfalls nur aus Gerüchten entsprungen.

Angebliches Foto der Rückseite vom Nexus 9Bildquelle: @upleaks

Als wahrscheinlich gilt jedoch ein 9-Zoll-Display mit einer Auflösung von 2.048 x 1.440 Pixeln. Befeuert werden soll das Tablet von dem Tegra K1 SoC, dem 2 GB Arbeitsspeicher zur Verfügung stehen. Der interne Speicher ist je nach Modell 16 oder 32 GB groß. Da die Nexus-Geräte stets dafür konzipiert waren zu zeigen, welche Möglichkeiten Android bietet, und daher immer mit einer unangetasteten und aktuellen Version ausgestattet waren, gehen wir davon aus, dass beim Nexus 9 die neuste Version, Android L, vorinstalliert sein wird. Ob es, wie vermutet, bereits am 16. Oktober erscheinen wird, sollte sich innerhalb der nächsten Woche zeigen.

Quellen
Niklas Ludwig Niklas Ludwig

...ist stellvertretender Chefredakteur und zeichnet sich insbesondere für die Tests der Hardwarekategorie verantwortlich und füttert den APC-YouTube Kanal mit neuen Videos zu allerlei Produkten. Stehen keine größeren Hardwaretests an, widmet er sich Produkten der Consumer Electronics-Welt und fühlt neuen Lautsprechern, Kopfhörern oder mobilen Geräten auf den Zahn.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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