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Router-Zwang ade

Gesetzesänderung ermöglicht Kunden freie Router-Wahl

Der Bundestag hat für die Abschaffung des Router-Zwangs gestimmt. Provider dürfen ihren Kunden zukünftig nicht mehr vorschreiben, mit welchem Router sie sich in das Internet einzuwählen haben.

Bei der Abstimmung haben sowohl die Regierungskoalition als auch die Opposition für die Abschaffung des Router-Zwangs gestimmt. Im nächsten Schritt wird die Gesetzesänderung dem Bundesrat vorgelegt. Das „Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten“ streicht den Router-Zwang, der es den Providern bisher ermöglicht hat, ihren Kunden bestimmte Router zur Einwahl ins Internet vorzuschreiben.

Fortan endet das Netz des Anbieters an der Anschlussdose. Zuvor wurde der Router als Teil des Netzes betrachtet, weshalb die Provider einen bestimmten Router vorschreiben konnten. Damit der Kunde fortan selber entscheiden kann, mit welchem Router er sich ins Internet einwählen möchte, sind die Provider zur Herausgabe der Einwahldaten verpflichtet. Eine Gebühr darf für den Kunden nicht anfallen. Das Gesetz gilt nicht nur für DSL-Anschlüsse, sondern auch für Glasfaser- und Kabel-Anschlüsse.

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Quellen:
Niklas Ludwig Niklas Ludwig

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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