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Windows 10 Systemanforderungen veröffentlicht

Microsoft unterscheidet zwischen Professional- und Consumer-Variante

Microsoft hat die Systemanforderungen für Windows 10 und Windows 10 Mobile veröffentlicht. Aus diesen lässt sich auch die minimale und maximale Bildschirmauflösung für beide Versionen entnehmen. So unterstützt die Desktop-Variante des neuen Betriebssystems eine Auflösung von mindestens 800 x 600 Pixeln, eine Obergrenze ist jedoch nicht gesetzt.

Diesen Sommer soll Windows 10 in den Verkauf starten, jetzt gibt der Entwickler Microsoft bekannt, welche Voraussetzungen die potentiellen Käufer mitbringen müssen. Bei der Desktop-Version wird zusätzlich zwischen Windows 10 Professional und der Consumer-Variante unterschieden. So kann letztere von Geräten ab 8 Zoll genutzt werden, während Käufer der Professional-Edition auch PCs und Tablet mit einer Bildschirmdiagonale von 7 Zoll nutzen können. Der minimale RAM und Speicherplatz wird von Microsoft auf einen minimalen Wert von 1 GB RAM und 16 GB Speicher (32 Bit) beziehungsweise 2 GB RAM und 20 GB Speicher (64 Bit) begrenzt. Die Auflösung kann ab 800 x 600 Bildpunkten jede erdenkliche Zahl erreichen.

Windows 10 Reqs

Auch bei der mobilen Variante setzt Microsoft großzügige Grenzen: Smartphones mit Windows 10 können eine Bildschirmdiagonale von 3 Zoll bis 7,99 Zoll besitzen. Hier richten sich die Hardwareanforderungen nach der Auflösung, so sind für eine minimale Auflösung von 800 x 480 Pixeln nur 512 MB RAM vonnöten, während das Maximum von 2560 x 2048 Bildpunkten schon 4 GB RAM verlangt.

Welche Neuerungen Windows 10 mit sich bringen wird, könnt ihr übrigens hier nachlesen.

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Quellen
Redakteur Robin im grünen Pulli Robin Cromberg

... studiert Asienwissenschaften und Chinesisch an der Universität Bonn und ist als Redakteur hauptsächlich für die Ressorts der Eingabe- und Audiogeräte bei Allround-PC.com zuständig, schreibt aber auch über Produktneuheiten aus vielen anderen Bereichen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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