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Deutschland schafft die Störerhaftung ab und offene Hotspots werden möglich

Union und SPD einigen sich auf ein neues WLAN-Gesetz

Bisher hafteten private Nutzer bei der Freigabe des eigenen Netzwerkes pauschal für die Nutzung anderer. Das sogenannte Störerhaftungsgesetz wird jetzt jedoch außer Kraft gesetzt und ebnet den Weg für freies WLAN in Deutschland.

Die Union und die SPD haben sich nach langen Verhandlungen nun darauf geeinigt, dass private und neben-gewerbliche Personen das Providerprivileg gewerblicher Anbieter erhalten. Damit ist gemeint, dass private Nutzer oder zum Beispiel Café-Betreiber in Zukunft ihr WLAN ohne rechtliche Konsequenzen zur Verfügung stellen können. Bisher haften solche Gruppen für mögliche Vergehen eingeloggter Nutzer. So kann es in Deutschland jetzt offene WLAN-Hotspots geben, ganz ohne Vorschaltseite oder Passworteingabe.

Schon beim nächsten Treffen des Parlaments sollen die Änderungen offiziell beschlossen werden und könnten schon im Herbst dieses Jahres in Kraft treten. Damit könnten es zu einem WLAN-Ausbau in Deutschland kommen, wenn zum Beispiel Cafés, Geschäfte, Kommunen und öffentliche Einrichtungen wie Schulen ihr WLAN für die Allgemeinheit freigeben. Darüber freut sich vor allem die Internet- und IT-Wirtschaft, sowie zahlreiche Deutsche, die sich in Zukunft überall freies WLAN erhoffen. Ein möglicher Haken am neuen Gesetz könnte sein, dass Anbieter gar nicht mehr in die Haftung genommen werden können, doch dass werden richterliche Beschlüsse in Zukunft zeigen. Doch auf jeden Fall ist der Grundstein für ein vernetztes Deutschland mit freien WLAN gelegt. In anderen Ländern ist es schon üblich freie Hotspots überall zu nutzen.

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Quellen:
standard_avatar_apc Marina Ebert

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