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Router-Zwang endet am 1. August

Freie Gerätewahl möglich

Am 1. August 2016 tritt das „Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten“ in Kraft und beendet somit den Router-Zwang, der bei vielen Telekommunikationsanbietern herrscht. Kunden können fortan selbst bestimmen, mit welchen Routern sie sich ins Internet einwählen möchten.

Das Gesetz wurde bereits im Herbst letzten Jahres verabschiedet und jetzt am 29.01.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Um den Telekommunikationsanbietern Zeit für Umstellungsmaßnahmen zu geben, wird das Gesetzt erst am 1. August 2016 in Kraft treten. Ab diesem Datum sind die Betreiber verpflichtet, ihren Kunden die Zugangsdaten zur Einwahl ins Internet zu nennen, damit diese ihre Wunsch-Router verwenden können.

Kritiker des Router-Zwangs sehen insbesondere die Sicherheit gefährdet, wenn viele Menschen ein und das selbe Produkt zur Einwahl ins Internet nutzen. So waren Anfang 2014 viele Fritzboxen von AVM von einer Sicherheitslücke betroffen, die Angreifern den Zugriff auf den Router ermöglichte und diese dadurch unter anderem teure Premiumnummern anrufen konnten.

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Quellen:
Niklas Ludwig Niklas Ludwig

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