Viele geben sich damit zufrieden, den Spaßfaktor einer normalen Achterbahn zu erfahren. Samsung hat in Kooperation mit Six Flags eine Mixed-Reality-Achterbahn erreichtet, die die Realität mit der Virtuellen Realität verbindet.
Ein Besuch im Freizeitpark endet selten ohne eine Fahrt mit einer Achterbahn. Auf eine völlig andere Weise gestaltet sich Virtual Reality jedoch als ebenso spannend. Samsung und Six Flags haben die Galactic Attack errichtet, die beide Welten verknüpft. Alle Fahrgäste werden mit einer GearVR ausgestattet, die visuelle Effekte über das eigentliche Geschehen legt.
Während der Achterbahnfahrt wird der Passagier der Mixed Reality komplett in die Virtual Reality versetzt.
Samsung selbst möchte auf diese Weise ermöglichen, dass Millionen Menschen ihre ersten Erfahrungen mit der virtuellen Realität sammeln können. Ein wenig schade ist, dass das Geschehen in der Realität durch eine Außenkamera aufgezeichnet und auf dem Bildschirm ausgegeben wird. Es ist also denkbar, dass die Mixed Reality einen Großteil der Wirklichkeit verliert und etwas zu sehr VR-lastig ist. Während der Fahrt wechselt die Mixed Reality in eine vollständig immersive Virtual Reality, während der Gast eine schnelle Talfahrt erfährt. Währenddessen wird er in das Cockpit eines Raumschiffes versetzt und soll das Gefühl bekommen, sich im Weltraum zu befinden. Insgesamt soll es drei solcher Spielerfahrungen geben.
Natürlich ist die virtuelle Realität komplett mit den Bewegungen der Achterbahn gekoppelt, sodass der Eindruck nicht getrübt wird. In der Anfangszeit der Virtual Reality kam es in Spielen häufig dazu, dass die Kopfbewegungen nicht perfekt mit der Darstellung auf dem Bildschirm übereingestimmt haben. Diese Unstimmigkeiten haben nicht nur dazu geführt, dass das Erlebnis beeinträchtigt worden ist, sondern haben auch Übelkeit hervorgerufen. Dieses Problem tritt heute in der Regel nicht mehr auf.
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Quellen:Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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