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Werbeaktion von Vodafone muss eingestellt werden

Werbeschreiben soll Konsumenten zum Anruf verleiten

Vodafone Kabel Deutschland hat versucht, Kunden anzuwerben, die von der Abschaltung von DVB-T betroffen sind. In zwei Anschreiben seien Fristen genannt worden, die den Kunden zum selbstständigen Anruf verleiten sollten. Die Bundesnetzagentur hat diese Werbemittel nun verboten.

Am 2. Februar hat die Bundesnetzagentur beschlossen, dass zwei Werbeschreiben von Vodafone Kabel Deutschland nicht mehr eingesetzt werden dürfen, weil sie werbewidrig seien. Falls der Provider weitere solcher Schreiben versenden sollte, werde die Bundesnetzagentur über weitere Maßnahmen beraten.

Die erste Mitteilung betrifft die Abschaltung von DVB-T. Im Betreff erklärt Vodafone, dass die „Umstellung auf moderne TV-Versorgung“ notwendig sei. Zudem kam das Schreiben mit einem Stempel „Wiederholter Zustellungsversuch“. Im weiteren Textverlauf wurde der Empfänger aufgefordert sich bis zum 28. Februar mit Vodafone in Verbindung zu setzten. Volker Petendorf, einem Sprecher von Vodafone äußerte sich gegenüber Golem.de und versprach, dass die Auslieferung des Werbemittels sofort nach dem Start der Kampagne beendet worden sei. Den Stempel werde das Unternehmen nicht mehr einsetzen.

Beim anderes Werbeschreiben kam weniger vertraulich daher und enthielt kein Logo des Netzanbieters. In den Farben Schwarz, Rot und Gold wollte man dem Empfänger vermitteln, dass es „wichtige Neuerungen der Telefon- und Internet-Technologie“ gebe. Auch in diesem Anschreiben wurde der Konsument aufgefordert bis zum 24. Februar anzurufen. Beide Schreiben dürfen nicht mehr verschickt werden, weil der Provider seine Kunden täuscht und sie als Kunden gewinnen möchte. Alles rund um die Abschaltung von DVB-T kann in unserem Wissensartikel nachgelesen werden.

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Quellen:
Niklas Schäfer

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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