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Drohnen-Flüge im Urlaub – vom Verlust der Drohne bis zu 30 Jahren Gefängnis

Welche Regeln gibt es bei Drohnen-Flügen zu beachten? Hier die wichtigsten Details und kuriosesten Fakten!

Drohnen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, besonders private Nutzer wollen für spektakuläre Aufnahmen im Urlaub sorgen. Viele wissen dabei allerdings gar nicht, dass es gewisse Regeln zu beachten gibt. Besonders in anderen Ländern können die Gesetzt deutliche Unterschiede zu den Regeln in Deutschland haben.

Der Reise- und Drohnen-Blog „My-Road.de“ hat eine Übersicht erstellt, was Nutzer bei Drohnenflügen beachten sollten. Besonders wichtig ist das Informieren der Regelungen im Ausland, denn jedes Land setzt seine Gesetzt zu Drohnen unterschiedlich an.

Generell wird die Nutzung nach dem Verwendungszeck unterschieden – also privat oder gewerblich. Sehr wichtig ist dabei, die maximale Flughöhe einzuhalten. Diese sind je nach Land durchaus unterschiedlich. Während Drohnen in Deutschland maximal 100 Meter hochfliegen dürfen, erlauben andere Länder bis zu 120 Meter oder auch weniger als die Angabe für Deutschland.

(Bild: my-road.de)

Werden die Vorgaben nicht eingehalten, können saftige Strafen drohen. Bis zu 185.000 Euro Strafe gibt es beispielsweise in Tschechien, in Indonesien bis zu 66.000 Euro. Schlimmer trifft es Nutzer aber in Thailand, dort sind bis zu fünf Jahre Haft möglich. In Südafrika sogar bis zu 10 Jahre Inhaftierung. Der krasseste Fall ist aber in Ghana, dort soll es eine Gefängnisstrafe von bis zu 30 Jahren geben – alleine sogar durch das Versäumen der erforderlichen Registrierung. In den meisten Fällen wird die Drohne aber einfach nur konfisziert. Während man das Spielzeug z.b. in Nicaragua bei der Ausreise wiederbekommt, muss die Drohne beispielsweise in Marokko im Land verbleiben.

Neben strikten Gesetzen gibt es allerdings auch kuriose Fälle. Im kleinen Swasiland in Afrika dürfen beispielsweise Hexen mit ihrem Besen nicht höher als 150 Meter fliegen, Drohnen dagegen dürfen nur maximal 120 Meter. Auch hierzulande gibt es eine Kuriosität: die Plakette für Drohnen. Denn seit Oktober 2017 muss jede Drohne ab einer Aufstiegsmasse von 250 Gramm mit einer Drohnen-Plakette gekennzeichnet sein.

(Bild: my-road.de)

Hoffen wir einfach, dass die Gesetzgeber die hohe Nachfrage der Technik in den nächsten Jahren bemerken und die Gesetze daraufhin anpassen werden. Denn mit einfacheren Gesetzesvorschriften ist es den Nutzern weltweit auch einfacher seine Drohnen auszuprobieren und schöne Filmaufnahmen zu machen, ohne dabei seine Drohne zu verlieren oder gar im Gefängnis zu landen.

 

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Quellen:
Leonardo Ziaja Portrait Leonardo Ziaja stellv. Chefredakteur

Ist vor allem für den Bereich Smartphones zuständig, testet aber auch andere Hardware-Highlights und beschäftigt sich gern mit Elektroautos. Darüber hinaus sorgt er für hochwertige Bilder in unseren Testberichten.

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