Damit vor allem in den ländlicheren Regionen weniger Funklöcher auftauchen, möchte die Union (CDU/CSU) das Gesetz ändern und somit nationales Roaming für alle Netzbetreiber verbindlich vorschreiben.
Die Diskussionen rund um den Mobilfunk in Deutschland gehen in die nächste Runde. Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag plant jetzt eine Gesetzesänderung, damit nationales Roaming auf dem Lande durchgesetzt werden kann. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CSU Ulrich Lange äußerte sich dazu:
„Die Bundesnetzagentur wird sich bewegen und das zeigt, dass sich die politische Diskussion lohnt. Einige Vorschläge sind aber für den ländlichen Raum weiterhin kritisch. Wenn einer das Netz ausbaut und die anderen zwei Anbieter dann aus der Ausbauverpflichtung entlassen werden, ist eine solche Regelung das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben ist. Notwendig ist, dass in diesen Fällen die Kunden das Netz vor Ort mitnutzen können. Hierfür werden wir die entsprechenden rechtlichen Grundlagen schaffen.“
Dies spricht aber gegen einen im August 2018 erschienen Bericht der Bundesnetzagentur an den Beirat. Zwar befürwortet die Bundesnetzagentur nationales Roaming, eine Verpflichtung zum „National Roaming“ bzw. Infrastruktur-Sharing wurde aber als Eingriff in die Rechte der Mobilfunknetzbetreiber bezeichnet.
Telekom befürwortet freiwilliges nationales Roaming
Der größte Netzbetreiber in Deutschland die Telekom, zeigt sich jedoch offen gegenüber dem freiwilligen nationalen Roaming. Ein Sprecher des Unternehmens erklärte im Oktober 2018: Alle unsere Mobilfunkmasten im ländlichen Bereich und entlang der Verkehrswege bieten wir unseren Wettbewerbern zur Mitnutzung an“. Das würde sich die Telekom auch von anderen Netzbetreibern erhoffen. „Dies beschleunigt den Netzausbau und macht insbesondere den Ausbau im ländlichen Bereich einfacher und wirtschaftlicher“, sagte er.
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Quellen:Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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