Die besten Handys <500€ Die besten Saugroboter Die besten E-Scooter

AMD patentiert hybride Raytracing-Technologie

Raytracing für Xbox Scarlett und PlayStation 5?
AMD hat sich eine Raytracing-Technologie pantentiert, die zur Beleuchtungsberechnung auf einen Mix aus Soft- und Hardware setzt. Die ersten Produkte mit der neuen Technologie könnten die Xbox Scarlett und PlayStation 5 sein.

AMD setzt auf hybriden Ansatz

Nvidia setzt bei Raytracing auf eine Hardware-basierte Lösung. Derzeit sind die Effekte nur in Kombination mit GeForce RTX-Grafikkarten möglich. Das von AMD angemeldete Patent beinhaltet stattdessen eine Hybrid-Lösung, bei der eine Kombination aus Hardware und Software zum Einsatz kommt.

AMD nutzt zur Berechnung Shader-Einheiten, denen ein Texturprozessor zur Seite steht. Der Texturprozessor soll für eine hohe Leistung bei Grafikkarten ohne Raytracing-Kerne sorgen. Letztendlich verspricht sich AMD wohl eine bessere Nutzung der Technologie als es aktuell möglich ist.

Next-Gen-Konsolen mit AMD-Hardware

Dieser Texturprozessor könnte Bestandteil der Xbox Scarlett und PS5 sein. Immerhin wurde bereits bestätigt, dass beide Konsolen Raytracing unterstützen werden. Die beiden Spielekonsolen sollen über einen spezielle SoC verfügen, der sich aus einer Zen 2-CPU und einer Navi-Grafikeinheit zusammensetzt.

Bei der Grafikeinheit soll die zweite Generation der RDNA-Architektur Verwendung finden. Beide Konsolen dürften sich technisch stark annähern, sodass womöglich Microsoft DirectX Raytracing für die Effekte zum Einsatz kommt. Die Grafikschnittstelle ist mit Nvidias RTX kompatibel und könnte dafür sorgen, dass die Entwickler die Effekte leichter in ihre Spiele integrieren können.

Mit * oder markierte Links sind „Affiliate-Links“. Mit dem Kauf über diesen Link erhalten wir eine Verkaufsprovision, ohne dass du mehr bezahlst.

Quellen:
Niklas Ludwig Niklas Ludwig

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

^