Für Ende August hat Otto das neue Projekt bereits angekündigt. Vorteile für Abonnenten soll hierbei vor allem das Konzept des Monatsabos sein. Anstatt für einen E-Scooter entsprechend der Nutzungsdauer zu zahlen, sollen Kunden für 39 Euro im Monat unbegrenzten Zugriff zu E-Scootern von Otto erhalten. Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, den E-Scooter mit nach Hause nehmen zu können.

Die E-Scooter von Otto sollen sogar mit nach Hause genommen werden dürfen (hier zu sehen: der Xiaomi M365; Bildquelle: Xiaomi)
Hierdurch erhofft sich Otto unter anderem auch eigenen Nutzen. So rechnet der Anbieter damit, dass E-Scooter unter diesem Projekt weniger gewartet werden müssen, da Kunden besser auf die Geräte achten, wenn diese sie einen Monat lang begleiten. Ein Kostenfaktor der Konkurrenz sind zurzeit die Wartungskosten der E-Scooter. Durch die erlaubte Mitnahme nach Hause, möchte Otto zudem eine Lösung für das Problem der Versperrung der Gehwege durch E-Scooter einführen.
Sparen per Monatsabo
Die Kosten des Monatsabos von Otto belaufen sich, auf einen Tag heruntergerechnet, auf ca. 1,30 Euro. Im Vergleich dazu gibt es bei anderen Anbietern eine Anfangsgebühr von einem Euro und einem Minutenpreis von 15 Cent. Damit wäre für Nutzer, die einen E-Scooter mehr als 2 Mal pro Tag nutzen, das E-Scooter Abo-Modell von Otto bereits günstiger, unabhängig von gefahrener Strecke. Wer hingegen einen E-Scooter nur einmal ausprobieren möchte, oder diese bloß sehr sporadisch nutzt, der wird mit den Angeboten der Freefloat-Anbieter preiswerter wegkommen.
Es gab allerdings bereits ein Statement der Firma Tier, nachdem man bereits prüfe, ob sich auch hier ein monatliches Abo-Modell lohnen würde. Somit könnten in Zukunft neben Otto auch weitere Leihdienste ein Monatsabo-Modell für E-Scooter anbieten. Für Interessierte ist es jetzt bereits möglich, sich für das Abo von Otto anzumelden.
Übrigens: Wer weiteres Interesse an E-Scootern hat, kann gerne unseren Test des E-Scooters Xiaomi M365 lesen.
QuellenAus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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