Mit der Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung (eKFV) soll es zukünftig möglich sein, mit E-Scootern und anderen elektrischen Kleinstfahrzeugen mit Lenkstange auf öffentlichen Straßen zu fahren. Es gibt allerdings noch Kritik am jetzigen Entwurf, da unter anderem die Regeln zu streng seien.
Bundesverband Electric Empire übt Kritik
Kritik übt unter anderem der Bundesverband Electric Empire, der der Meinung ist, dass der derzeitige Entwurf überarbeitet werden müsse. Die Regeln seien zu streng, wodurch viele Geräte weiterhin nicht offiziell für den Straßenverkehr zugelassen würden. Dieser Punkt ist insofern kritisch, da E-Scooter bereits im Umlauf sind und offiziell gekauft werden dürfen. Sollten an dem Entwurf nichts geändert werden, so könnten viele der elektrischen Roller unbrauchbar sein, wie Lars Zemke, Verbandsvorstand von Electric Empire, gegenüber der Gründerszene berichtet.
Österreicher setzen E-Scooter mit Fahrrad gleich
Ein weiterer Streitpunkt ist aktuell wohl noch die Nutzung der Gehwege, mit der nicht alle Politiker einverstanden zu sein scheint. In Österreich wurden E-Scooter inzwischen mit dem Fahrrad gleichgestellt. Sie dürfen bei unserem Nachbarn somit nicht auf dem Gehweg und mit maximal 25 km/h Höchstgeschwindigkeit genutzt werden. Am 8. Mai findet eine öffentliche Anhörung statt, bei der das Thema noch mal genauer erläutert werden soll. Am 17. Mai stimmt dann der Bundesrat über die eKFV ab, viel Zeit für Änderungen bleibt somit nicht.
Nach jetzigem Stand sieht die Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung folgende Richtlinien vor:
- eKFV unterteilt E-Scooter in Gruppen von 6 bis 12 sowie 12 bis 20 km/h
- Mindestalter der Gruppe 1 beträgt 12 Jahre, dass der Gruppe 2 14 Jahre
- E-Scooter müssen mit einem Versicherungsaufkleber versehen sein
- Führerschein wird nicht vorausgesetzt, es gibt keine Helmpflicht
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Quellen:Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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