E-Scooter kaufen – doch welches Modell?

Bald werden Elektrokleinstfahrzeuge auch auf deutschen Straßen zugelassen

Die Debatte rund um das Thema E-Scooter in Deutschland läuft auf Hochtouren, doch nun ist eine Zulassung für die Elektrokleinstfahrzeuge in Sicht. In diesem Beitrag stellen wir euch einige E-Scooter vor, die in Zukunft auch auf deutschen Straßen unterwegs sein könnten.

E-Scooter – die Zukunft des Stadtverkehrs?

Deutschland tut sich noch schwer mit dem Thema, in anderen Ländern kurven bereits zahlreiche Verkehrsteilnehmern auf den umweltschonenden und überaus praktischen Personal Light Electric Vehicles (PLEV) unterwegs. Durch ihre kompakten Abmessungen erlauben sie geschicktes Manövrieren auf engstem Raum und können zusammengeklappt und ganz bequem transportiert werden, wenn man sie gerade einmal nicht braucht. Somit haben viele Modelle auch gegenüber Fahrrädern den Vorteil, dass man sie nicht extra abschließen und einen Stellplatz suchen muss. Doch welche Optionen gibt es derzeit beim Kauf von E-Scootern?

Xiaomi M365

In Fernost sind sie uns bereits in vielen Bereichen einige Nasen voraus, beispielsweise hinsichtlich der Mietfahrräder per App. Kein Wunder also, dass auch der chinesische Elektronik-Hersteller Xiaomi, dem der eine oder andere wohl vor allem durch die Mi-Smartphonereihe bekannt sein dürfte, eigene elektronisch betriebene Roller anbietet. Der Xiaomi M365 E-Scooter bietet ein schlichtes Aluminium-Design im klassischen Tretroller-Look und trägt seinen Nutzer elektrisch betrieben bis zu 25 Kilometer weit, bei einer Ladezeit von ca. 5,5 Stunden.

Xiaomi Scooter(Bild: Xiaomi)

Die maximale Geschwindigkeit beträgt 25 km/h, im Stromsparmodus sind es 18 km/h, womit allerdings abzuwarten bleibt, ob und unter welchen Bedingungen der chinesische Scooter am deutschen Straßenverkehr teilnehmen darf. Denn nach der Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung (eKFV) erhalten E-Scooter hierzulande wohl vorerst nur bis 20 km/h eine Zulassung. Erhältlich ist der Xiaomi M365 bei Amazon für knappe 450 Euro, bei Gearbest ist er zum Zeitpunkt dieses Artikels schon für rund 365 Euro zu haben.

SXT Light Eco

Der SXT Light Eco des deutschen Herstellers SXT wirbt mit der Angabe, der zweitleichteste E-Scooter der Welt zu sein und bringt nur 10,7 kg auf die Waage. Die Reichweite von bis zu 30 Kilometern und einer Ladezeit von ca. 3,5 Stunden macht der Scooter zumindest auf dem Papier eine bessere Figur als das chinesische Modell.

SXT Light Eco(Bild: SXT)

Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 27 km/h, allerdings soll sich der SXT Light Eco auch auf 12km/h, 20 km/h und 25 km/h drosseln lassen. Insbesondere dieser Punkt macht den deutschen Scooter aktuell auch für den deutschen Markt ein wenig interessanter. Der SXT Light Eco ist bei Amazon für knapp 700 Euro zu haben.

Metz Moover

„Legal, sicher und Made in Germany“ lautet das Todschlagargument, mit dem der deutsche Hersteller Metz den bislang ersten E-Scooter mit Straßenzulassung bewirbt. Wer nicht warten möchte, ob die eKFV den sprichwörtlichen Stein ins Rollen und in Zukunft vielleicht noch weniger strenge Zulassungen für Elektrokleinstfahrzeuge mit bringt, findet eine klare (und aktuell einzige) Option. Nach Herstellerangaben erhalten alle Modelle, die nach dem 1. März 2019 erworben wurden, eine Sondergenehmigung.

Metz Moover(Bild: Metz)

Der Fahrer benötige allerdings eine Haftpflichtversicherung sowie Mofa-Führerschein und müsse mindestens 15 Jahre alt sein. Der Moover erreicht höchstens die vorgeschriebenen 20 km/h und bietet darüber hinaus einen Schritttempo-Modus mit gemächlichen 6 km/h. Mit seinen 12-Zoll-Reifen von Schwalbe ist der „legale“ Roller etwas weniger handlich als manche Konkurrenz-Roller, zudem kostet er mit stolzen 1.998 Euro auch ein Vielfaches mehr.

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Redakteur Robin im grünen Pulli Robin Cromberg

... studiert Asienwissenschaften und Chinesisch an der Universität Bonn und ist als Redakteur hauptsächlich für die Ressorts der Eingabe- und Audiogeräte bei Allround-PC.com zuständig, schreibt aber auch über Produktneuheiten aus vielen anderen Bereichen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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