Mit der Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung (eKFV) soll es zukünftig möglich sein, mit E-Scootern und anderen elektrischen Kleinstfahrzeugen mit Lenkstange auf öffentlichen Straßen zu fahren. Die Verordnung könnte noch dieses Frühjahr in Kraft treten.
E-Scooter dürfen ab 12 Jahren genutzt werden
Die eKFV unterteilt elektrische Kleinstfahrzeuge mit Lenkstange in zwei Gruppen, die sich hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit unterscheiden. E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 bis weniger als 12 km/h dürfen ab einem Alter von 12 Jahren genutzt werden. Mit den Fahrzeugen der Gruppe 1 dürfen innerorts Gehwege sowie gemeinsame Fuß- und Radwege genutzt werden. Auf Radfahrstreifen oder die Straße darf nur ausgewichen werden, wenn die anderen Möglichkeiten nicht zur Verfügung stehen. Erst wenn auch diese nicht zur Verfügung stehen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden, allerdings nur innerorts und nicht außerorts
- eKFV unterteilt E-Scooter in Gruppen von 6 bis 12 sowie 12 bis 20 km/h
- Mindestalter der Gruppe 1 beträgt 12 Jahre, dass der Gruppe 2 14 Jahre
- E-Scooter müssen mit einem Versicherungsaufkleber versehen sein
- Führerschein wird nicht vorausgesetzt, es gibt keine Helmpflicht
Die zweite Gruppe beinhaltet elektrische Kleinstfahrzeuge, die eine Höchstgeschwindigkeit von 12 bis 20 km/h aufweisen und ab einem Alter von 14 Jahren genutzt werden dürfen. Sie sind innerorts auf Radwegen sowie Radfahrstreifen erlaubt. Außerorts ist außerdem die Nutzung von Radwegen oder dem Seitenstreifen möglich. Wenn diese nicht vorhanden sind, darf auch die Fahrbahn genutzt werden.
Versicherungsaufkleber wird vorausgesetzt
Beide Gruppen setzen eine Haftpflichtversicherung voraus, die in Form eines Versicherungsaufklebers nachgewiesen werden muss. Eine Fahrerlaubnis oder Helmpflicht gibt es für beide Gruppen nicht. Die eKFV zählt nur für Kleinstfahrzeuge mit Lenkstange. Hoverboards und andere elektrische Fortbewegungsmittel werden von dem Gesetz nicht abgedeckt. Wenn dem Gesetz zugestimmt wird, könnte es noch dieses Frühjahr in Kraft treten.
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Quellen:Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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