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Paris verhandelt Verhaltenskodex für E-Scooter

Anbieter von Scooter-Sharing sollen gegen wildes Parken vorgehen

In wenigen Stunden fällt die Entscheidung über eine Straßenzulassung von E-Scootern in Deutschland. Die französischen Nachbarn einigen sich derweil mit den Anbietern und Verleihern auf einen Verhaltenskodex, um den Scooter-Boom in den Griff zu bekommen.

Kaum ein Thema war in den letzten Wochen so präsent in den Medien wie der plötzliche E-Scooter Boom in Deutschland. Längst haben sich viele Deutsche einen solchen elektrisch angetriebenen Tretroller zugelegt, denn an Auswahl und Anbietern mangelt es beileibe nicht. Die Rechtslage ist dabei jedoch keineswegs klar, zumal Gerüchte über ein Verbot oder zumindest strenge Reglementierung kursieren. Doch heute, am Freitag, den 17.05.2019, soll die Ungewissheit ein Ende haben, denn in wenigen Stunden entscheidet der Bundesrat über eine Straßenzulassung der E-Scooter. Dass die modernen Fortbewegungsmittel nicht ausschließlich Vorteile für den Straßenverkehr bringen, wird auch am Beispiel des Nachbarn Frankreich deutlich.

Paris zieht Verbot von E-Scootern in Betracht

Seit etwa einem Jahr sind E-Scooter über Sharing-Dienste wie Bird und Lime auf den Straßen von Paris unterwegs, rund 15.000 Roller sollen in der Stadt stehen und per Smartphone-App gemietet werden können. Diese Zahl könnte nach Angaben von Zeit.de bis Ende des Jahres auf 40.000 Stück wachsen. Nun haben zehn Anbieter von Scooter-Sharing einen Verhaltenskodex mit der französischen Hauptstadt unterzeichnet. Dieser sieht Maßnahmen gegen Wildparker vor und weist die Anbieter an, ihre Roller mit grüner Energie zu versorgen und alte Fahrzeuge zu recyclen. Denn eine besonders lange Lebensdauer weisen die Kleinstfahrzeuge bislang noch nicht auf und werden wohl nach der Nutzung oder bei Defekten einfach an Ort und Stelle liegen gelassen.

Bird ScootersIn Paris sollen Verleihdienste wie Bird künftig verhindern, dass ihre E-Scooter einfach an beliebigen Orten zurückgelassen werden (Bildquelle: Bird)

Von der Stadt werden nun 2.500 Stellplätze zur Verfügung gestellt, auf denen die E-Scooter geparkt werden müssen. Sollte diese „Charta für gutes Fahren“ nicht eingehalten werden, so sehe sich Paris gezwungen, die E-Scooter bis auf Weiteres in der Stadt zu verbieten. Schon jetzt wird dort das Befahren der Gehwege mit einer Geldstrafe in Höhe von 135 Euro geahndet, die Strafe für Wildparken liegt bei 35 Euro.

Deutscher Verordnungsentwurf fordert Geschwindigkeitsbegrenzung

Auch hierzulande wird von einer Zulassung der E-Scooter gefordert, dass diese ein Verbot für das Befahren der Gehwege beinhalte. In einem ersten Verordnungsentwurf wird zudem eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h genannt, womit bereits eine große Zahl an E-Scootern, wie der bis zu 25 km/h schnelle Xiaomi M365, nicht auf deutschen Straßen fahren dürften. Kritik an diesem Entwurf kommt unter anderem von Seiten der FPD, die in einem Antrag den Verzicht auf eine pauschale Geschwindigkeitsbegrenzung fordert, um die Roller nicht zu einem zusätzlichen Verkehrshindernis zu machen.

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Quellen:
Redakteur Robin im grünen Pulli Robin Cromberg

... studiert Asienwissenschaften und Chinesisch an der Universität Bonn und ist als Redakteur hauptsächlich für die Ressorts der Eingabe- und Audiogeräte bei Allround-PC.com zuständig, schreibt aber auch über Produktneuheiten aus vielen anderen Bereichen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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