Patriot Viper VPR100: 3,3 GB/s schnelle SSD mit RGB-Beleuchtung

Mit bis zu 2 TB Speicherkapazität verfügbar
Die neusten VPR100 SSDs von Patriots Gaming-Marke Viper sind für intensives Gaming, Overclocking und auch kreatives Arbeiten gedacht. Schnelle Transferraten von bis zu 3.300 Megabyte pro Sekunde sollen für höchstmögliche Performance sorgen.

PCIe-SSDs in vier Kapazitäten

Die neuen SSDs sind in vier verschiedenen Kapazitäten mit 256 GB, 512 GB, 1 sowie 2 TB erhältlich. Dabei hat das Unternehmen den neusten Phison E12 PCIe Gen3 X4 NVMe Controller verbaut. Dieser soll für besonders schnelle Lese- und Schreibzeiten sorgen.

So erreichen die Varianten mit mindestens 1 TB eine Lesegeschwindigkeit von bis zu 3.300 MB/s und eine Schreibgeschwindigkeit von bis zu 2.900 MB/s. Gleichzeitig bieten diese Modelle 4K Random Read IOPs von bis zu 700 K und Random Write IOPs von bis zu 650 K.

Kühlkörper mit RGB-LEDs

Der flache Kühlkörper aus Aluminium ist mit RGB-LEDs gespickt, die sich über die Viper RGB App 2.1 steuern lassen. In der Anwendung lassen sich fünf benutzerdefinierte Profile und acht vorprogrammierte Lichtmuster einstellen. Wer bereits andere RGB-Komponenten hat, kann diese per Mainboard-Software mit den SSDs synchronisieren.

Patriot Viper VPR100

Die VPR100 SSDs verfügen über ein 10-Layer-PCB welches für gute Signalintegrität und Stabilität sorgen soll. Ein externer Temperatursensor soll zudem Überhitzen des Laufwerks verhindern und so die Lebensdauer erhöhen.

Die Viper 100 SSDs sind bald erhältlich. Das 256 GB Modell kostet 74,90 Euro während das 512 GB Modell 119,90 Euro kostet. Für die ein und zwei TB Varianten ruft der Hersteller jeweils 189,90 und 379,90 Euro ab.

 

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Michael Faßbender

... ist seit 2019 Teil des Teams und als Videoredakteur für das Filmen und den Schnitt der Videos zuständig. Neben der Arbeit studiert er Japanologie an der Universität Bonn.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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