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PCMark 10 wird um ein Akku-Benchmark Tool erweitert

Akkulaufzeit von Notebooks ermitteln

UL erweitert sein bisheriges PC Benchmark Tool um eine Akku-Benchmark-Funktion. Dabei soll der Nutzer mit der Professional Lizenz realitätsnahe Akku-Performance Test durchführen können.

Akku-Benchmarks durch verschiedene Szenarien

Ein Akku-Test ist eigentlich erst dann aussagekräftig, wenn man unter echten Bedingungen testet. Wie schnell sich ein Akku entleert ist unter anderem von der Art der Nutzung abhängig.

Die Benchmark-Experten UL haben extra für diese Lücke einen Benchmark entwickelt, der die 5 häufigsten Nutzungs-Szenarien abdeckt. Dabei gibt es ein Modern-Office-Szenario, das neben Schreibarbeit auch Webbrowsen und Video-Konferenzen simuliert. Wer nur Office Funktionen simulieren möchte kann das „Application“ Szenario nutzen.

PCMark 10 Ergebnisse

Im Video-Szenario wird ein Video im Vollbildmodus abgespielt, bis der Akku vollständig entladen ist und im Gaming-Szenario wird die volle Geräte-Performance abgefragt. Zudem lässt sich auch im Standby die Akku-Performance testen, dabei trackt der Idle-Modus den Akku-Verbrauch zwischen verschiedenen Aufgaben.

Neue Performance Test für den Business Alltag

Neben den neuen Akku-Benchmarks gibt es jetzt auch neue Microsoft Office Benchmarks, die explizit auf den Business-Alltag ausgelegt sind. Dabei können die Programme Word, Excel, PowerPoint und der Browser Edge separat getestet werden.

Verfügbarkeit

PCMark 10 ist ab sofort erhältlich. Die neuen Funktionen sind dabei in der Professional Edition verfügbar. Zu einem Preis von 1.495 US-Dollar pro Jahr (circa 1.334 Euro) könnt Ihr die neuen Business-Funktionen im PCMark 10 nutzen.

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Quellen:
Lukas Jankord Lukas Jankord

... als Fachinformatiker für die technische Leitung von Allround-PC verantwortlich. Mit seinem technischen Knowhow schreibt er auch News und Artikel aus dem Ressort Mobil.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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