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Sharkoon Gaming DAC Pro S soll jedes Headset zur Soundanlage aufrüsten

Digital-Analog-Wandler im USB-Stick-Format
Sharkoon Themen
Sharkoon stellt den Gaming DAC Pro S vor, einen kompakten USB-Digital-Analog-Wandler. Dieser soll den bestmöglichen Sound aus herkömmlichen Headsets herauskitzeln und beispielsweise bei der Ortung von Umgebungsgeräuschen helfen.

Aus gewöhnlichem Kopfhörer mach starkes Soundsystem

Der Sharkoon Gaming DAC Pro S bietet eine hochauflösende Abtastfrequenz von 96 kHz bei 24 Bit und eine Leistung von 2 Volt. Somit soll der Audio-Wandler von der Größe eines USB-Sticks hochauflösende Audioqualität mit maximalen akustischen Details bieten. Die Leistungsfähigkeit des Gaming DAC Pro S soll unter anderem durch die Zertifizierung der Japan Audio Society belegt werden. Hinzu kommt ein Rauschabstand von 100 Dezibel für klaren, störungsfreien Spielsound, der nicht durch systembedingte Störgeräusche beeinträchtigt werden soll.

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Insbesondere kompetitive Spieler sollen von dem kompakten Audiowandler profitieren, indem sie Umgebungsgeräusche deutlicher vernehmen können. So sollen beispielsweise Richtung und Distanz von Fußschritten der Gegner besser abgeschätzt werden können. Auch die Stimmwiedergabe von Teamkollegen soll einen Anstieg in der Audioqualität verbuchen. Für einen unkomplizierten Transport zu Turnieren oder LAN-Parties nimmt der Audio-Wandler zudem nicht mehr Platz weg, als ein herkömmlicher USB-Stick und funktioniert ohne zusätzliche Software nach dem Plug&Play-Prinzip.

Der Sharkoon Gaming DAC Pro S ist ab sofort zu einem Preis von 29,99 Euro erhältlich.

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Quellen
Redakteur Robin im grünen Pulli Robin Cromberg

... studiert Asienwissenschaften und Chinesisch an der Universität Bonn und ist als Redakteur hauptsächlich für die Ressorts der Eingabe- und Audiogeräte bei Allround-PC.com zuständig, schreibt aber auch über Produktneuheiten aus vielen anderen Bereichen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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