Faltbares Clamshell-Phone
Motorola hat mit dem Razr 2019 eine Handy-Ikone wiederbelebt. Das Smartphone lässt sich wie das Ursprungsmodell aus dem Jahr 2003 mittig zuklappen, besitzt auf der Innenseite allerdings einen flexiblen OLED-Bildschirm und keine physischen Tasten mehr.
An einem solchen Klapp-Smartphone scheint auch der chinesische Smartphone-Hersteller Xiaomi zu arbeiten. Ein bereits im Sommer 2018 angemeldetes Patent wurde am 6. Dezember 2019 bewilligt und zeigt ein solches Smartphone.
Die Webseite Letgodigital hat auf Basis der Patentskizze eine Zeichnung erstellt. Auf dieser ist ein Smartphone mit nahezu randlosem Display zu sehen, das sich in der Mitte wie eine Muschel zusammenklappen lässt – daher stammt auch die Bezeichnung Clamshell-Phone.
Pop-Up-Kamera und zweites Display
Für Selfies fährt eine Pop-up-Kamera aus dem oberen Gehäuserahmen. Auf der Rückseite, die sich im zugeklappten Modus zur Vorderseite wandelt, ist ein kleiner Bildschirm mit weiteren Sensoren zu sehen. Über das Display werden voraussichtlich eingehende Benachrichtigungen angezeigt.
Die Bewilligung des Patents muss allerdings nicht bedeuten, dass Xiaomi ein solches Smartphone vorstellen wird. Das Unternehmen hat im Laufe des Jahres bereits einen Ausblick auf ein anderes Foldable gegeben, bei dem sich die Seiten nach hinten falten lassen. Es kann sein, dass der Hersteller nur eines dieser Designs zur Marktreife bringen wird.
Samsung werkelt ebenfalls an einem Klapp-Smartphone
Xiaomi könnte aber auch den Weg von Samsung einschlagen und Foldables mit verschiedenen Formfaktoren veröffentlichen. Samsung hat erst vor Kurzem in einem Video ein weiteres Falt-Smartphone angekündigt.
https://www.youtube.com/watch?v=AZDl_SP-w9E
Bei diesem handelt es sich aller Voraussicht ebenfalls um ein Clamshell-Phone, das zusammen mit dem Galaxy S11 im Februar 2020 auf einem Unpacked Event in San Francisco vorgestellt werden soll.
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Quellen:Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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