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Corsair One erstmals mit Ryzen-CPUs: Neuer Mini-ITX-Tower

Leistungsstärkerer Gaming-PC
Corsair Themen
Der neue Corsair a100 ist das erste Modell der kompakten Desktop-Serie, das über AMD Ryzen 3000-Prozessoren verfügt. Bislang gab es den Corsair-PC nur mit Intel-CPUs. Vom a100 sind nun drei Konfigurationen verfügbar.

Wahlweise stattet Corsair den One a100 mit einem AMD Ryzen 9 3900X oder einem Ryzen 9 3950X aus. Ersterer bietet 12 Kerne und 24 Threads und Letzterer 16 Kerne und 32 Threads. Die günstigste Konfiguration kostet 3.439,90 Euro und kommt mit einer RTX 2080 Super, 32 Gigabyte Arbeitsspeicher (RAM), einer 480-Gigabyte-SSD und einer 2-Terabyte-HDD daher. Die Vollausstattung mit dem schnelleren Prozessor, einer RTX 2080 Ti, 32 Gigabyte RAM, einer 960-Gigabyte-SSD und einer 2-Terabyte-HDD kostet 4.619,90 Euro.

Als Mainboard dient ein Asus ROG Strix X570 Gaming-I im Mini-ITX-Format. Dadurch unterstützt der PC PCIe 4.0-Komponenten – eine entsprechende MP600-SSD sorgt für Geschwindigkeiten jenseits der 4-GB/s-Grenze. Jeweils ist ein 600 Watt starkes SFX-Netzteil von Corsair vorhanden.

Bild: Corsair

Viel Hardware in kleinem Gehäuse

Das kompakte Gehäuse bringt alle Komponenten samt einem 140-Millimeter-Lüfter und zwei AiO-Wasserkühlungen in einem relativ geringen Volumen von 12 Litern unter. Insgesamt ist die Größe vergleichbar mit der kommenden Xbox Series X. Ein Dutzend USB-Anschlüsse, dreimal DisplayPort, Front-HDMI sowie Wi-Fi 6 und Bluetooth 5.0 sind standardmäßig vorhanden. Corsair sieht als Einsatzgebiet nicht nur minimalistische Schreibtisch-Setups, sondern auch die Nutzung als unauffälligen Wohnzimmer-PC vor.

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Foto von Tim Metzger Tim Metzger

… schreibt seit 2020 für Allround-PC zu Technik aller Art und hat schon in jedem Ressort Artikel verfasst. Abseits des Redakteur-Jobs studiert Tim Technikjournalismus an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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