Über die sozialen Netzwerke und E-Mails informierte Google kürzlich über die geplante Änderung der Speicherrichtlinien von Google Fotos. Seit der Veröffentlichung des Dienstes im Jahr 2015 haben Nutzer über vier Billionen Fotos in der Google-Cloud gespeichert und wöchentlich kommen dem Unternehmen zufolge 28 Milliarden neue Fotos und Videos dazu. Google begründet das Ende der unbegrenzten Upload-Möglichkeit mit der wachsenden Speicher-Nachfrage.
Das Wichtigste im Überblick
- Alle neuen Bilder und Videos, die Nutzer ab dem 1. Juni 2021 hochladen, belegen den generellen Google-Konto-Speicherplatz, der bei jedem Konto standardmäßig 15 Gigabyte groß ist. Daten in Gmail und Google Drive belegen den Speicherplatz wie gehabt ebenfalls.
- Bilder und Videos, die vor dem 1. Juni 2021 in hoher Qualität hochgeladen wurden, zählen nicht zum Google-Konto-Speicherplatz.
- Bilder und Videos, die von einem Pixel-Smartphone (aktuell: Pixel 1 bis Pixel 5) in hoher Qualität hochgeladen werden, zählen auch nach dem 1. Juni 2021 nicht zum Google-Konto-Speicherplatz.
- Nutzer, die mehr Cloud-Speicherplatz benötigen, können ein Google-One-Abo abschließen. Dies kostet je nach Speichergröße monatlich 1,99 Euro (100 GB), 2,99 Euro (200 GB) oder 9,99 Euro (2 TB).
Google liegt trotz dieser Änderung im Vergleich zu anderen Fotodiensten immer noch vorne, denn beispielsweise bei Apples iCloud gibt es kostenlos nur fünf Gigabyte Cloud-Speicherplatz. Wer jedoch ein Prime-Abonnement bei Amazon besitzt, kann bei Amazon Fotos Bilder unbegrenzt in voller Auflösung online sichern. Bei Videos ist der kostenlose Speicherplatz auf fünf Gigabyte limitiert.
Google schätzt, dass ab dem 1. Juni 2021 noch über 80 Prozent der Nutzer für rund drei weitere Jahre Bilder in der Cloud speichern können, bis die 15 Gigabyte gefüllt sind. Pünktlich zum Änderungszeitpunkt soll in Google Fotos eine neue Funktion bereitstehen, die Nutzern die einfache Verwaltung ihrer gesicherten Aufnahmen ermöglicht, indem es etwa vorschlägt, große Videos oder unscharfe Bilder zu löschen.
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Quellen:Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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