Der offizielle Marktpreis der neuen Amazfit X soll sich zwar auf 304 Euro belaufen, doch aktuell ist die Smartwatch bei der Crowdfunding-Plattform für nur 138 Euro bestellbar. Wer nicht schnell genug ist, bekommt sie dort alternativ noch für 165 Euro. Versandkosten gibt es nicht. Die Auslieferung soll Huami zufolge im August erfolgen. Innerhalb eines Tages wurde das geplante Finanzierungsziel von rund 18.500 Euro um mehr als das Zehnfache überboten und liegt derzeit bei über 250.000 Euro.
Gekrümmter 2,07-Zoll-Bildschirm
Die hohe Nachfrage ist wohl in erster Linie durch das Design zu begründen. Sie sieht wie ein schmaler Fitness-Tracker aus, besitzt allerdings ein 2,07 Zoll großes AMOLED-Display mit einer Krümmung von 92 Grad. Solch ein Design gab es bislang nur bei der weitaus dickeren Nubia Alpha. Laut den Herstellerangaben liegt die Pixeldichte bei 326 ppi und die Helligkeit bei 400 Nits.
Das wasserdichte Gehäuse besteht aus Metall und das Armband aus Silikon. Letzteres wird in Schwarz oder einem beigen Farbton namens New Moon Gold angeboten. Knöpfe gibt es bei der Amazfit X nicht, sondern nur einen druckempfindlichen Sensor an der rechten Seite. Geladen wird die Smartwatch über ein magnetisches Ladekabel. Huami gibt eine Akkulaufzeit von bis zu sieben Tagen an.
24/7-Tracking, GPS und mehr
An Fitness-Funktionen bietet die Uhr eine 24/7-Pulsmessung sowie einen PPG-Sensor zum Erfassen des Blutsauerstoffgehalts. Nebst Schlaf-Tracking gibt es neun verschiedene Aktivitätsmodi, darunter Schwimmen, Fahrradfahren und Indoor-Sport. Eine genaue Standortbestimmung soll durch integriertes GPS und GLONASS ebenfalls möglich sein.
Weitere typische Fitness-Tracker- und Smartwatch-Features wie Benachrichtigungen, die Anzeige der Wettervorhersage, anpassbare Watchfaces etc. beherrscht die Amazfit X ebenso. Ein Mikrofon ist auch verbaut und kann vermutlich für Anrufe genutzt werden.
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Quellen:Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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