MSI Optix MAG342CQR
Der MSI Optix MAG342CQR bietet eine Bildschirmdiagonale von 34 Zoll. MSI krümmt das Panel mit einem Radius von 1.000 mm, was der Krümmung des menschlichen Auges entsprechen soll. Der Curved-Monitor soll die Augen daher auch bei langer Nutzung nicht übermäßig anstrengen.
Mit weiteren technischen Daten hält sich MSI derzeit noch zurück, genauere Informationen dürften im Laufe des CES 2020, die vom 7. bis 10. Januar stattfindet, folgen.
MSI Optix MEG381CQR
MSI stellt außerdem den Optix MEG381CQR vor, einem Gaming-Monitor mit Mensch-Maschinen-Schnittstelle. Allerdings gibt es nur wenige Informationen dazu, wie diese Schnittstelle aussieht.
Der Hersteller spricht lediglich von einem neuartigen Bedienrad und einem zusätzlichen OLED-Display. Das Display soll Spiele sowie Lifestyle-Informationen anzeigen können.
MSI Optix PS321QR
Der MSI Optix PS321QR richtet sich an Nutzer, die eine hohe Farbgenauigkeit benötigen. Laut MSI deckt der Monitor 95 Prozent des DCI-P3-Farbraums und 99 Prozent des Adobe RGB-Farbraums ab. Gamer sollen durch die Bildwiederholrate von 165 Hertz und die Reaktionszeit von einer Millisekunde angesprochen werden.
MSI Optix MAG161
Für den portablen Einsatz wurde der MSI Optix MAG161 entworfen, der über eine Schutzhülle ähnlich wie bei Tablets aufgestellt wird.
Das IPS-Panel löst in Full HD auf und soll wahlweise 120 oder 240 Hertz darstellen können.
MSI Optix MAG322CR
Einen weiteren gekrümmten Monitor gibt es in Form des MSI Optix MAG322CR, der Full HD-Auflösung und 180 Hz kombiniert. Der Bildschirm unterstützt außerdem FreeSync, wodurch unter anderem Screen-Tearing verhindert wird.
MSI Optix MAG322CQR
Wer eine höhere Auflösung bei 32 Zoll sucht, der wird mit dem Optix MAG322CQR bedient. Die Auflösung beträgt 2.560 x 1.440 Pixel und die Bildwiederholfrequenz beläuft sich auf 165 Hz. Der Monitor ist der erste von MSI, der Freesync Premium unterstützt.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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