Die Corona-Epidemie nimmt immer drastischere Formen an, in Deutschland kommt das öffentliche Leben langsam zum Erliegen. Bleibt wohl nichts anderes übrig, als isoliert daheim die Krisenzeit zu durchzocken, richtig?
Falsch! NVIDIA hat seine Community über den Twitter-Kanal @NVIDIAGeForce zur Corona-Bekämpfung aufgerufen, indem die kräftigen Grafikkarten in ihren Gaming-PCs passiv zur Forschung beitragen sollen. Mittels eines simplen Programms können Nutzer selbst festlegen, wann und wie viel Rechenleistung des eigenen PCs zu Forschungszwecken bereitgestellt wird.
PC Gamers, let’s put those GPUs to work.
Join us and our friends at @OfficialPCMR in supporting folding@home and donating unused GPU computing power to fight against COVID-19!
Learn more → https://t.co/EQE4u7xTZT pic.twitter.com/uO0ZCq8PEv
— NVIDIA GeForce (@NVIDIAGeForce) March 13, 2020
Das Tool (Link zur Download-Seite) steht für Windows in allen Versionen (32 und 64 bit), macOS ab Version 10.6 sowie Linux zur Verfügung, der herunterzuladende Datei ist nur knapp 30 Megabyte groß. Nach dem Start kann selbst bestimmt werden, welcher Krankheit sich euer PC widmen soll. Neben COVID-19 (hierzu „Any disease“ auswählen“) nimmt sich das Forschungsprogramm auch Krankheiten wie Alzheimer, Krebs, Huntington und Parkinson an.
Das Projekt folding@home wird von der Stanford University bereits seit rund 20 Jahren betrieben und simuliert die Proteinfaltung – daher der Name – mit der Hilfe etlicher PCs von Freiwilligen, die das Tool auf ihrem Heimsystem installiert haben.
Es lässt sich dabei in drei Stufen die gewünschte Auslastung – Light, Medium oder Full – auswählen. Auch kann festgelegt werden, ob das Programm durchgehend oder nur im Leerlauf arbeiten soll. So könnt ihr es einfach im Hintergrund aktivieren und immer dann etwas passiv zur Forschung beitragen, wenn ihr eine kurze Pause vom Zocken einlegt.
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Quellen:Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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