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Personalausweis-Funktion kommt 2020 zuerst für Galaxy S20-Serie

Samsung kündigt eID für Deutschland an
Gemeinsam mit dem BSI, der Bundesdruckerei und Telekom Security bringt Samsung einen elektronischen Personalausweis auf das Galaxy S20, S20+ und S20 Ultra. Die Funktion soll noch 2020 veröffentlicht werden. Die eID-Lösung soll künftig auch weitere Dokumente umfassen.

Im Rahmen des Förderprojekts OPTIMOS 2.0 haben die vier Partner die Basis für die eID-Lösung entwickelt. Laut Samsung entstand eine hardwarebasierte Sicherheitsarchitektur, um die Personalausweisinformationen sicher auf Smartphones zu schützen. Die Daten werden auf einem Trusted Secure Element gespeichert, das hohe Sicherheitsstandards erfüllt.

Der Rollout der elektronischen Personalausweisfunktion erfolgt 2020 auf Geräten der Galaxy S20-Serie. Modelle anderer Hersteller dürften später folgen. Im kommenden Betriebssystem Android 11 ist eine solche Grundlage ebenfalls enthalten, sodass bereits verfügbare Smartphones durch das OS-Update die eID-Funktion bekommen könnten.

Führerschein und Co. folgen später

Die elektronische Ausweisfunktion ist anfangs nur auf den Perso beschränkt, soll jedoch zukünftig um weitere Dokumente erweitert werden. Dazu zählen etwa der Führerschein oder die Krankenversicherungskarte. Aktuell lassen sich über Bezahldienste wie Google Pay und Apple Pay bereits Bankkarten beziehungsweise Kreditkarten auf dem Smartphone speichern und nutzen.

Registrieren lässt sich der Ausweis über die Personalausweis-App der Bundesdruckerei. Anschließend wird der Perso ans Smartphone gehalten und per NFC bestätigt. Nach erfolgreicher Verifizierung soll sich dieser dann regulär nutzen lassen, auch online.

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Quellen:
Foto von Tim Metzger Tim Metzger

… schreibt seit 2020 für Allround-PC zu Technik aller Art und hat schon in jedem Ressort Artikel verfasst. Abseits des Redakteur-Jobs studiert Tim Technikjournalismus an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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