Hinweise stammen von Xiaomi
Manu Kumar Jain, Global Vice President und Managing Director von Xiaomi, gibt in seinem Tweet Hinweise, was die Kunden von der Redmi 9-Serie erwarten können. Er verspricht mit Leistung vollgestopfte Smartphones, leistungsstarke Prozessoren und eine leistungsfähige Benutzererfahrung.
#Redmi has always been synonymous with POWER! 💪
🥊 Power-packed phones
🚄 Powerful processors
📸 Powerful user experienceI’m excited for the things @RedmiIndia will be bringing in 2020! #Redmi2020#MorePowerToRedmi is almost here. Can you guess what is this? 😎#Xiaomi ❤️ pic.twitter.com/6rDu9QAQ3Q
— Manu Kumar Jain (@manukumarjain) February 3, 2020
Gerüchte gehen für das Redmi 9 derzeit von einem 6,6 Zoll großen Bildschirm mit Wassertropfen-Notch aus, in der die Selfie-Kamera Platz findet. Beim Prozessor soll die Wahl auf den MediaTek Helio G70-Prozessor fallen. Diesem stehen wohl mindestens 4 Gigabyte Arbeitsspeicher zur Seite, wohingegen der interne Speicher 64 Gigabyte bieten soll.
Redmi Note 9 mit besserer Hardware
Beim Redmi Note 9 dürfte ein stärkerer Prozessor zum Einsatz kommen. Das Redmi Note 8 nutzt noch einen Snapdragon 665, sodass hier ein Upgrade auf den Snapdragon 720G möglich ist. Qualcomm hat diesen SoC erst vor kurzem angekündigt und bewirbt ihn damit, dass er das indische Satelliten Navigationssystem unterstützt.
Bei der Kamera können wir vermutlich ein ähnliches Setup wie bei der Redmi Note 8-Serie erwarten, die mit einem Quad-Kamera-System mit 48-Megapixel-Hauptsensor auftrumpfen konnte. Bei dem Pro-Modell löst der Hauptsensor sogar mit 64 Megapixel auf.
Die neuen Budget-Smartphones könnten noch diesen Monat vorgestellt werden, sodass der Marktstart womöglich im März oder April erfolgt. In Deutschland werden die neuen Smartphones vermutlich etwas später erhältlich sein, da Xiaomi zuerst den chinesischen und indischen Markt adressieren dürfte.
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Quellen:Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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