Kleine und mittlere Unternehmen können ab dem 12. April bis Jahresende Förderanträge für Ladestationen stellen. Bis zu 80 Prozent der Investitionskosten werden dabei übernommen. Bundesminister Andreas Scheuer äußerte zum 300 Millionen Euro schweren Förderprogramm:
Wir bauen die Ladeinfrastruktur dort auf, wo sie im Alltag gebraucht wird und das ist bei den Menschen „vor Ort“ – an Supermärkten, Hotels, Restaurants, Schwimmbädern oder Sportplätzen. Damit unterstützen wir eine Lösung für all die Menschen, die weder Zuhause noch beim Arbeitgeber laden können. Mit den 300 Millionen Euro Förderung bringen wir noch mehr Lademöglichkeiten genau dorthin, wo die Autos ohnehin schon parken.
Der Mitteilung des BMVI zufolge ist die Förderung als schnelle Hilfe für kleine und mittelständische Unternehmen gedacht. Durch das Programm können sie kostengünstig einen Ladepunkt aufstellen, um die Kundenakzeptanz zu steigern. Die rasant steigenden Zahlen bei den Zulassungen von Elektrofahrzeugen machen den beschleunigten Ladesäulen-Aufbau dringend nötig, laut Johannes Pallasch, dem Leiter der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur.
Infos zur Förderung
Förderfähig sind nur kleine und mittelständige Unternehmen (KMU) sowie kommunale Unternehmen. Gefördert wird Folgendes:
- der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) (3,7 kW bis 22 kW) mit bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 4.000 € pro Ladepunkt
- der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) von 22 kW bis maximal 50 kW bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 16.000 € pro Ladepunkt
- der Anschluss an Niederspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 10.000 € Förderung pro Standort
- der Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 100.000 € Förderung pro Standort
Eine Förderung der Kombination mit Pufferspeicher ist ebenfalls möglich (maximaler Förderbetrag ist analog zum dazugehörigen Netzanschluss). Bei beschränkter Zugänglichkeit des Ladepunktes (Öffnungszeiten: mindestens 12/6) erfolgt eine Absenkung der Förderhöhe auf 50 % der Förderung. Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen. Verpflichtend ist Strom aus erneuerbaren Energien und realisiert werden muss die Ladeinfrastruktur bis zum 31.12.2022.
Programme für den Ausbau der Ladeinfrastruktur
Das neue Förderprogramm ergänzt das Förderkonzept für das „Gesamtsystem Ladeinfrastruktur“ in Deutschland. Etwa das private Laden daheim und beim Arbeitgeber zählt dazu, für das seit Ende November 2020 ein Förderprogramm in Höhe von 400 Millionen Euro läuft. Für den Sommer ist noch ein Förderprogramm mit 350 Millionen Euro für gewerbliches Laden geplant. Des Weiteren steht im Frühjahr die 500 Millionen Euro schwere Neuauflage des Förderprogramms Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge an, mit dem das BMVI von 2017 bis 2020 die Förderung von mehr als 30.000 öffentlichen Normal- und Schnellladepunkten bewilligen konnte. Zudem wurde kürzlich ein Schnellladegesetz im Kabinett beschlossen, das die Grundlage für ein Schnellladenetz in Deutschland bildet.
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