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Android-Apps: Google schickt das APK-Format in die Rente

Neue Richtlinie für den Play Store ab August
Im Google Play Store müssen ab August neue Apps als AAB-Format bereitgestellt werden. Es ersetzt das APK-Format und ermöglicht kleinere Dateigrößen, wodurch Downloads schneller erfolgen. Verschwinden werden APK-Apps allerdings nicht.

Seit jeher haben Android-Apps die Dateiendung .apk, was für Android Package steht, doch in 2018 stellte Google das Format Android App Bundles, kurz .aab, vor. Das AAB-Format verbraucht gegenüber dem APK-Format etwa 15 Prozent weniger Speicherplatz. Entwickler*innen erhalten durch AAB zudem mehr Kontroller über die Update-Verteilung. Aktuell nutzen laut Google bereits über eine Million Anwendungen das neuere Format, was in Anbetracht der Gesamtanzahl jedoch noch nicht die breite Masse ausmacht.

Ab August setzt Google für neue Apps im eigenen Play Store das AAB-Format voraus. Bereits vorhandene APK-Anwendungen sind von dieser Richtlinie erstmal nicht betroffen. Endnutzer*innen dürften generell von der Änderung nichts bemerken, allerdings können Apps aus dem Play Store dadurch potenziell schneller herunterladen beziehungsweise weniger Speicherplatz benötigen.


Entwickler*innen müssen für alternative App-Stores wie von Amazon oder Huawei weiterhin APK-Dateien bereitstellen. Für Sideloading ändert sich dementsprechend nichts. Wenn Entwickler*innen sich dazu entscheiden, ihre Anwendungen nur im Google Play Store anzubieten, ist dies mit dem AAB-Format möglich, da andere App-Stores dies derzeit nicht unterstützen. Der Markt der Android-Anwendungen könnte dadurch ein Stück weit fragmentierter werden, doch das bleibt abzuwarten.

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Quellen:
Foto von Tim Metzger Tim Metzger Redakteur

Schreibt seit 2020 für Allround-PC zu Technik aller Art und hat schon in jedem Ressort Artikel verfasst. Abseits des Redakteur-Jobs studiert Tim Technikjournalismus an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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