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Sharkoon Skiller SGS2 Jr.: Erster Gaming-Stuhl für Kinder

Sharkoon Themen
Sharkoon stellt mit dem Skiller SGS2 Jr. seinen ersten Gaming-Stuhl speziell für Kinder vor. Das Mini-Modell bietet die gleichen Funktionen und Eigenschaften der Vorlage im kleinen Format.

Längst sind ältere Generationen von Hobby-Gamern in ein Alter gekommen, in dem die eigenen Kinder mit dem zocken beginnen. Warum also nicht die Gaming-Ecke für groß und klein gleichermaßen gestalten? Das dachte sich wohl auch Sharkoon und stellt den neuen Skiller SGS2 Jr. Gaming-Stuhl speziell für Kinder vor.

Die Junior-Version des Skiller SGS2 unterscheidet sich von der Vorlage nur in der Größe, bietet also die gleichen Vorteile und Eigenschaften des Gaming-Stuhls. Dieser konnte uns im Test auch mit seinem atmungsaktiven Stoffbezug, aber besonders durch das ansprechende Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugen.

Bild: Sharkoon

Wie das große Modell lässt sich auch der Skiller SGS2 Jr. in der Höhe verstellen, damit Kinder verschiedener Größe und auch nach Wachstumsschüben noch darauf Platz nehmen können. Die Rückenlehne lässt sich um bis zu 135 Grad nach hinten verstellen, um in Kombination mit der Wippmechanik zwischen den Partien zu entspannen.

Je ein Kissen zur Stütze von Nacken und Lenden können mit Gurten ganz einfach am Stuhl befestigt und ebenso schnell wieder abgenommen werden. Das Fußkreuz ist aus Kunststoff gefertigt, dem Stuhl selbst liegt eine robuste Stahlrahmenkonstruktion zugrunde. Die maximale Traglast beträgt 65 Kilogramm.

Der Sharkoon Skiller SGS2 Jr. ist ab sofort für 129 Euro und in den Farben Pink, Blau, Rot und Grau erhältlich.

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Quellen
Redakteur Robin im grünen Pulli Robin Cromberg

... studiert Asienwissenschaften und Chinesisch an der Universität Bonn und ist als Redakteur hauptsächlich für die Ressorts der Eingabe- und Audiogeräte bei Allround-PC.com zuständig, schreibt aber auch über Produktneuheiten aus vielen anderen Bereichen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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