Das Förderprogramm für Wallboxen der Bundesregierung ist nicht neu. Im November 2020 ging es los, zunächst mit 300 Millionen Euro. Doch auch nach einer Aufstockung auf 500 Millionen Euro ist das Geld durch 620.000 geförderte Ladepunkte (bis 1. Juli 2021) aufgebraucht. Das Verkehrsministerium forderte also eine weitere Erhöhung, um Verbrauchern unter die Arme zu greifen. Statt 200 Millionen Euro, die Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) verlangte, sollen es nun sogar weitere 300 Millionen Euro sein, aus denen sein Ministerium schöpfen kann. Dies entspricht mehr als 330.000 zusätzlichen Ladepunkten, deren Anträgen entsprochen werden kann. Das Geld, das Finanzminister Olaf Scholz (SPD) bewilligte, stamme aus Klima- und Energiefonds. „Laden muss überall und jederzeit möglich sein. Eine flächendeckende und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur ist Voraussetzung dafür, dass mehr Menschen auf klimafreundliche E-Autos umsteigen“, so Scheuer.
Pauschale Förderung von 900 Euro pro Ladepunkt
Momentan ist das Antragstool bei der KfW zwar nicht verfügbar, es sei aber „in Kürze wieder möglich“, Formulare einzureichen. Pro Ladepunkt ist eine Förderung von pauschal 900 Euro möglich, wenn die Gesamtkosten die Summe nicht unterschreiten. Das Geld wird erst nach Abschluss der Installation überwiesen. Doch es gibt natürlich noch andere Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Gefördert würden „der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland“. Für die Wallbox selbst gelte unter anderem:
- Die Ladestation muss über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügen.
- Der Strom muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommen.
- Die Ladestation muss intelligent und steuerbar sein (mit Blick auf die Netzdienlichkeit).
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Quellen:Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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