Update vom 14. Juli:
Wie angekündigt hat die Bundesnetzagentur jetzt die Nutzung des 6-Gigahertz-Bands für lokale Funknetze in Deutschland per Allgemeinzuteilung freigegeben. Private und der Öffentlichkeit zugängliche WLANs dürfen in Innenräumen ab sofort mit Wi-Fi 6E genutzt werden. Bislang gibt es allerdings noch keinen entsprechenden Router im deutschen Handel.
Ursprüngliche Meldung vom 2. Juli:
Der Zulassungsprozess der Europäischen Union für die 6-Gigahertz-WLAN ist mit der Festlegung des Frequenzbereichs offiziell abgeschlossen. Die EU-Länder können somit nun das erweiterte WLAN-Spektrum bereitstellen. In Deutschland soll die Allgemeinzuteilung durch die Bundesnetzagentur “in Kürze” erfolgen und zeitnah können auch Wi-Fi-6E-Geräte erscheinen. Einige Smartphones, Notebooks und PC-Mainboards sind bereits für Wi-Fi 6E gerüstet, müssen aber noch Firmware-Updates für den EU-Frequenzbereich erhalten. Spätestens ab Herbst dürfte sich Wi-Fi 6E also privat mit entsprechenden Geräten hierzulande nutzen lassen.
480 statt 1.200 MHz Spektrum in der EU
Während sich in Südkorea, Nord- und Mittelamerika sowie Teilen Südamerikas auf das Spektrum 5.925 bis 7.125 Megahertz festgelegt wurde, fällt die Bandbreite in der EU kleiner aus. Die Kommission entschied sich für 5.945 bis 6.425 Megahertz, was ebenfalls in den VAE, Großbritannien und Marokko gilt. In der EU wird künftig also nur der untere Teilbereich des 6-Gigahertz-Bands genutzt.
Die festgelegten 480 Megahertz sorgen dennoch für Entlastung der überfüllten 2,4- und 5-Gigahertz-Bänder, da die gesamte WLAN-Bandbreite knapp verdoppelt wird. Der passende WLAN-Standard Wi-Fi 6E, eine Erweiterung von Wi-Fi 6, nutzt die Frequenzblöcke im neuen 6-Gigahertz-Band, um dank geringerer Interferenzen höhere Datenraten zu erzielen. In der Praxis ermöglicht dies stabiles Gigabit-WLAN mit besonders geringer Latenz.
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Quellen:Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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