.k52515 Anzeige
.k52515 .k52515

Alienware m17 R5 und x17 R2 erhalten 480-Hertz-Option

Neues Display für die Gaming-Notebooks
Dell Themen

Die Gaming-Marke von Dell hat angekündigt, dass nun auch ein 480-Hertz-Display für das Alienware m17 R5 und Alienware x17 R2 angeboten wird. Somit bieten diese Modelle die derzeit höchste Bildwiederholrate im Notebook-Markt.

Das im Januar zur Consumer Electronics Show 2022 präsentierte Alienware m17 R5 sowie das x17 R2 gibt es jetzt mit höheren Bildwiederholraten. Bislang standen für beide Notebooks ein Full-HD-Display mit 165 oder 360 Hertz sowie ein UHD-Display mit 120 Hertz zur Auswahl. Neuerdings gibt es eine Option mit 480 Hertz und Full-HD-Auflösung.

Wahrscheinlich TN-Technologie

Das 17,3 Zoll große Panel unterstützt AMD FreeSync, Nvidia G-Sync, Advanced Optimus und Dolby Vision. Informationen zur Panel-Technologie und der maximalen Helligkeit nennt der Hersteller nicht. Vermutlich handelt es sich um ein TN-Panel von AUO, denn der Bildschirmhersteller kündigte 480 Hertz für Notebooks im Mai auf der SID Display Week 2022 an. Während die Umschaltzeit von einem Bild zum nächsten bei einem 120-Hertz-Display 8,3 Millisekunden beträgt, sind es bei 480 Hertz lediglich 2,1 Millisekunden.

Alienware x17 R2 (Bild: Dell)

Die entsprechenden Alienware-Modelle sind ab sofort in Deutschland erhältlich. Beim m17 R5 kostet der 480-Hertz-Bildschirm gegenüber der 165-Hertz-Option 120 Euro extra, beim x17 R2 beträgt der Aufpreis 249,99 Euro. Des Weiteren kündigte Alienware an, dass die mit einer Radeon RX 6850M XT ausgestattete Variante des m17 R5 ab Ende Juli hierzulande verfügbar sein wird.

Mit * markierte Links sind Affiliate-Links. Mit dem Kauf über diesen Link erhalten wir eine Verkaufsprovision, ohne dass du mehr bezahlst.

Quellen
Foto von Tim Metzger Tim Metzger

… schreibt seit 2020 für Allround-PC zu Technik aller Art und hat schon in jedem Ressort Artikel verfasst. Abseits des Redakteur-Jobs studiert Tim Technikjournalismus an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

^