Asus hat mit dem Pro Art Display OLED PA32DC den laut eigenen Aussagen ersten OLED-Monitor mit automatischer Kalibrierung veröffentlicht. Damit erscheint der Monitor, der sich vor allem an professionelle Anwender richtet, bereits einen Monat früher als vermutet.
Bereits im September 2021 hat Asus den ProArt PA32DC im Rahmen des „Create the Uncreated“-Events vorgestellt. Nun ist der Monitor, nach einem Jahr Wartezeit, endlich verfügbar. Hierzulande ruft der Hersteller 4.499 Euro UVP für das 31,5 Zoll große OLED-Display auf. Dazu erhaltet ihr zusätzlich eine dreimonatige Lizenz für die Adobe Creative Cloud.
Der Bildschirm löst mit 3.840 × 2.160 Pixeln auf und bietet eine 60 Hz schnelle Bildwiederholrate. Weiterhin werden laut Asus 99 Prozent des DCI-P3-Farbraums abgedeckt, wobei die Farbgenauigkeit des 10-Bit-Panels bei Delta E<1 liegen soll. Das Kontrastverhältnis liegt OLED-typisch bei 1.000.000:1, womit der Monitor den VESA-Standard DisplayHDR 400 True Black erfüllt. Zudem soll die Reaktionszeit mit 0,1 ms besonders gering ausfallen.
Eine Besonderheit des Pro Art PA32DC ist der eingebaute Kolorimeter, der zusammen mit der mitgelieferten ProArt 2.0-Kalibrierungssoftware genutzt werden kann. Ihr könnt die Farbgebung des Display daher so präzise wie möglich einstellen. Alternativ ist das Ganze mit der Calman-Software und Light Illusion ColourSpace CMS kompatibel.

Anschlussseitig bietet der Monitor 1x DisplayPort 1.4, 3x HDMI 2.0, 4x USB-A sowie 1x USB-C-Port. Letzterer ist für die Stromversorgung zuständig und unterstützt Power Delivery bis zu 65 Watt. Asus gibt den Stromverbrauch mit 38 Watt an, wobei im Energiesparmodus lediglich 0,5 Watt benötigt werden. Neben einer Höhenverstellbarkeit bietet der Monitor eine Pivot-Funktion, mit der das Panel um 90 Grad gedreht werden kann. Es ist außerdem möglich, optional zwei kleine Füßchen sowie einen Blendschutz anzubringen.
QuellenAus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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